REACH
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe regelt, welche chemischen Stoffe vermarktet werden dürfen.
Hersteller und Importeure müssen Stoffe ab 1 Jahrestonne zentral bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren.
Registrierung bedeutet, dass für die zu vermarktende Chemikalie umfangreiche Stoffinformationen über die Wirkungen auf Mensch und Umwelt, die Verwendung und den Umgang zu hinterlegen sind.
Dabei gilt: Ohne Daten - kein Markt.
Für bestimmte Stoffe und Stoffgruppen existieren zusätzlich besondere Verwendungsbeschränkungen oder Zulassungspflichten.
Zuständigkeiten
Aufgabenbereich | Zuständig |
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Überwachung/Vollzug | Landesverwaltungsamt (LVwA), Landkreise, kreisfreie Städte |
REACH-CLP-Biozid-Auskunftsstelle Sachsen-Anhalt | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) |
Informationen zu:
- REACH
- CLP
- Nationalem Recht
Letzte Aktualisierung: 30.08.2016