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Bedeutung

Die Erhaltungszustände der Lebensräume des Anhanges I und der Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie werden in 6-jährigem Abstand gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten der EU ermittelt. Die Ergebnise zeigen Erfolge und Defizite bei der Erhaltung und Wiederherstellung des europäischen Naturerbes auf. Dargestellt sind summarisch die landesspezifischen Bewertungen der Lebensraumtypen und der Arten der FFH-Richtlinie in der  kontinentalen biogeographischen Region Sachsen-Anhalts.

Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (absolute Werte)

Erhaltungszustand der Arten nach Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie (absolute Werte)

Definition und Berechnungsverfahren

Zur Ermittlung der landesspezifischen Bewertungen wurden die EU-Vorgaben des Dokumentes "Assessment and reporting under Article 17 of the Habitats Directive" auf die Daten angewandt, welche Sachsen-Anhalt dem Bund zur Erstellung des nationalen Berichts übermittelt hat. Zwischen den Bewertungen von 2007 und 2013 wurden umfangreiche Monitoringprogramme realisiert, was zu einer Steigerung der Bewertungsqualität geführt hat.

Letzte Aktualisierung: 20.05.2016