Ozonschichtschädigende Stoffe
Zur Schädigung der Ozonschicht in der Stratosphäre tragen eine Vielzahl an halogenierten chemischen Substanzen bei. Dazu gehören u. a. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Halone, Tetrachlorkohlenstoff, Methylbromid und weitere teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe.
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und die nationale Chemikalien-Ozonschichtverordnung regeln die nur noch in Ausnahmefällen genehmigte Produktion sowie das Inverkehrbringen dieser Stoffe.
Erhöhte technische Anforderungen an Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten sowie spezielles Fachwissen und Fertigkeiten des Personals im Umgang mit solchen Stoffen sind weitere Maßnahmen, zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Zuständigkeiten
| Aufgabenbereich | Zuständig |
|---|---|
| Überwachung / Vollzug | Landesverwaltungsamt, Landkreise, kreisfreie Städte |
| Anerkennung Fortbildungsveranstaltung nach § 5 (2) Satz 1 | Landesamt für Umweltschutz (LAU) |
Informationen zu:
- Bioziden
- Ozonschichtschädigenden Stoffen
- Fluorierten Treibhausgasen
- Wasch-, Reinigungsmitteln
- Lösemitteln Farben, Lacken
Letzte Aktualisierung: 12.07.2021






