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Chemikaliensicherheit: Gesetzliche Grundlagen

REACH

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe regelt, welche chemischen Stoffe vermarktet werden dürfen.

CLP

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Gesetze im Nationalen Recht

Das Chemikaliengesetz (ChemG) enthält insbesondere Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Rechtes.

Verordnungen im Nationalen Recht

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
regelt Verbote und Beschränkungen sowie das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffen) mit dem Ziel des allgemeinen Gesundheits- und Umweltschutzes.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
regelt für den Bereich des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitsschutz) grundlegende Anforderungen und Handlungsoptionen im Umgang mit Gefahrstoffen.

Weiterführende Informationen "Gesetzliche Grundlagen"

Aktualisierungsdatum
24.Mrz.2023