Chemikaliensicherheit: Gesetzliche Grundlagen
REACH
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe regelt, welche chemischen Stoffe vermarktet werden dürfen.
CLP
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen legt einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen fest (Einstufung).
Gesetze im Nationalen Recht
Das Chemikaliengesetz (ChemG) enthält insbesondere Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Rechtes.
Verordnungen im Nationalen Recht
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
regelt Verbote und Beschränkungen sowie das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen mit dem Ziel des allgemeinen Gesundheits- und Umweltschutzes.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
regelt für den Bereich des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitsschutz) grundlegende Anforderungen und Handlungsoptionen im Umgang mit Gefahrstoffen.
Weiterführende Informationen "Gesetzliche Grundlagen"
Aktualisierungsdatum
18.04.2023