Chemikaliensicherheit: Gesetzliche Grundlagen
REACH
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe regelt, welche chemischen Stoffe vermarktet werden dürfen.
CLP
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Gesetze im Nationalen Recht
Das Chemikaliengesetz (ChemG) enthält insbesondere Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Rechtes.
Verordnungen im Nationalen Recht
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
regelt Verbote und Beschränkungen sowie das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffen) mit dem Ziel des allgemeinen Gesundheits- und Umweltschutzes.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
regelt für den Bereich des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitsschutz) grundlegende Anforderungen und Handlungsoptionen im Umgang mit Gefahrstoffen.
Weiterführende Informationen "Gesetzliche Grundlagen"
Aktualisierungsdatum
24.Mrz.2023