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Chemikaliensicherheit: CLP

Wissenswertes

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen legt einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen fest (Einstufung).

Aufgrund dieser Einstufungen müssen Kennzeichnungen in Form von Piktogrammen und Gefahrenhinweisen auf der Verpackung angebracht werden.

Hersteller und Importeure von Stoffen sind verpflichtet, entsprechende Informationen innerhalb eines Monats nach dem Inverkehrbringen an das europäische Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Inventory) zu melden. Das Verzeichnis ist öffentlich zugänglich.

Bei bestimmten Chemikalien, die im Einzelhandel angeboten werden, müssen die Verpackungen mit kindergesicherten Verschlüssen ausgestattet sein und/oder die Verpackungen sind mit tastbaren Gefahrenhinweisen zu versehen.

Weitere Informationen: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA

Weiterführende Informationen "Gesetzliche Grundlagen"

Aktualisierungsdatum
24.Mrz.2023