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Chemikaliensicherheit: Nationales Recht

Wissenswertes

Das Chemikaliengesetz (ChemG)
enthält insbesondere Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Rechtes.
Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
regelt Verbote und Beschränkungen sowie das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen mit dem Ziel des allgemeinen Gesundheits- und Umweltschutzes.
Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
regelt für den Bereich des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitsschutz) grundlegende Anforderungen und Handlungsoptionen im Umgang mit Gefahrstoffen.

Links

Publikationen der BLAC: Thema "Chemikalien-Verbotsverordnung", darunter zu finden ist der Gemeinsame Fragenkatalog der Länder (GFK)

Weiterführende Informationen "Gesetzliche Grundlagen"

Aktualisierungsdatum
März 2023