Chemikaliensicherheit: Nationales Recht
Wissenswertes
Das Chemikaliengesetz (ChemG)
enthält insbesondere Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Rechtes.
Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
regelt für den Bereich des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitsschutz) grundlegende Anforderungen und Handlungsoptionen im Umgang mit Gefahrstoffen.
Links
Publikationen der BLAC: Thema "Chemikalien-Verbotsverordnung", darunter zu finden ist der Gemeinsame Fragenkatalog der Länder (GFK)
Weiterführende Informationen "Gesetzliche Grundlagen"
Aktualisierungsdatum
18.04.2023