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Chemikaliensicherheit: Internethandel

Allgemeines

Der Internethandel mit Chemikalien ist inzwischen auch für kleine Unternehmen und im Einzelhandel gängige Praxis.

Ein bundesweites Projekt,
initiiert von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC),
befasst sich dauerhaft mit der Thematik.
Das Internet wird schwerpunktmäßig überwacht und Verstöße gegen das Chemikalienrecht oder ein Verdacht den zuständigen Überwachungsbehörden gemeldet. Zusammenfassende Ergebnisberichte werden in Abständen erstellt und sind für Jedermann zugänglich. 
Dabei gehen die Bundesländer arbeitsteilig vor. 

Sachsen-Anhalt ist an dem Projekt beteiligt, indem hier der
Leitfaden Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel (Projektbericht der BLAC 2013-2018)“ fachlich betreut wird,
um Firmen bei der rechtskonformen Gestaltung ihrer Internetaufritte zu unterstützen.

Inverkehrbringer müssen wissen:
Welche Chemikalie darf von ...
Wem an ...
Wen unter ...
Welchen Bedingungen verkauft werden?
Was ist speziell im Versand- bzw. Online-Handel zu beachten?
Welche Angaben zur Chemikalie müssen oder sollten auf der Internetseite hinterlegt werden?

Zu weiteren Themen der Marktüberwachung

Aktualisierungsdatum
03.01.2024