Menu
menu

Chemikaliensicherheit: Biozide

Wissenswertes

Biozidprodukte werden zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten, Ratten, aber auch gegen Bakterien, Schimmelpilze, Algen etc. außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt. Typische Biozidprodukte sind Holzschutzmittel, Insektensprays und Desinfektionsmittel, die im Privatbereich zum Einsatz kommen.

Die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt.

Biozidprodukte sind zulassungspflichtig.
Der Verbraucher soll ausschließlich Produkte mit Wirkstoffen erhalten, die für die gewünschte Bekämpfung geeignet sind. Bei richtigem Gebrauch dürfen keine Gesundheits- und Umweltschäden entstehen.

Biozidprodukte können zum Teil auch ohne Zulassung noch bis in das Jahr 2024 verkauft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe noch nicht abschließend wissenschaftlich bewertet sind.
Diese Biozidprodukte sind bei der Bundesstelle für Chemikalien zu melden.

Weitere Informationen: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA
Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden.

Aktualisierungsdatum
03.01.2024