Fluorierte Treibhausgase
Der Einfluss von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) auf die Erderwärmung liegt 100 bis 22.000 mal höher als von Kohlendioxid.
F-Gase kommen in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzsystemen und elektrischen Schaltanlagen zum Einsatz.
Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und die nationale Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) regeln die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen dieser Stoffe sowie den Betrieb von Einrichtungen, die F-Gase enthalten und die Anforderungen an das Personal, die mit diesen Stoffen umgehen.
Für bestimmte Tätigkeiten erteilt die zuständige Behörde entsprechenden Betrieben auf Antrag ein Zertifikat. Mitarbeiter müssen für die jeweilige Tätigkeit befähigt sein (Sachkunde).
Zuständigkeiten
Aufgabenbereich | Zuständig |
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Überwachung/Vollzug | Landesverwaltungsamt (LVwA), Landkreise, kreisfreie Städte |
Ermittlung von Zertifikaten nach § 6 (1) ChemKlimaschutzV | Landesverwaltungsamt (LVwA) |
Anzeige von Schulungsmaßnahmen | Landesverwaltungsamt (LVwA) |
Anerkennung einer berechtigten Stelle nach § 5 (3) ChemKlimaschutzV | Landesamt für Umweltschutz (LAU) |
Informationen zu:
- Bioziden
- Ozonschichtschädigenden Stoffen
- Fluorierten Treibhausgasen
- Wasch-, Reinigungsmitteln
- Lösemitteln in Farben, Lacken
Letzte Aktualisierung: 30.06.2022