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Chemikaliensicherheit: Wasch- und Reinigungsmittel

Wissenswertes

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien (DetergV) regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie den darin enthaltenen Tensiden. In Deutschland gilt seit 2007 ergänzend zur EU-Detergenzienverordnung das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG).
Wasch- und Reinigungsmittel (WRM) werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – im Haushalt, im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt.

Neben dem Eintrag der Inhaltsstoffe ins Abwasser spielen zunehmend gesundheitliche Belastungen eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. verstärken können.

Informationen darüber, ob ein Wasch- und Reinigungsmittel solche Duft- und Konservierungsmittel enthält, sind auf der Verpackung zu finden.
Auf der Verpackung ist eine Internetadresse anzugeben, unter welcher zum jeweiligen Produkt das Verzeichnis der Inhaltsstoffe abrufbar ist.

Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden.

Weiterführende Links

Aktualisierungsdatum
03.01.2024