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Vollzug zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Information an alle Zertifizierungsorganisationen in Sachsen-Anhalt – neue interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide

Ab 01.03.2021 wird die neue interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide bekanntgegeben, siehe Anhang (pdf-Datei, 410 KB)

Besonders wird auf die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen beim Zertifiziererwechsel hingewiesen, siehe neue interne Verwaltungsvorschrift unter G 3. Eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen bewirkt eine Reduzierung in Höhe von 70 % der Gebühr, die im Falle einer Erstzertifizierung fällig geworden wäre.

Eine fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen bedeutet 8 Wochen vor Ablauf der Frist zur jährlichen Überwachung des Entsorgungsfachbetriebes, damit eine nahtlose Auditierung durch den neuen Zertifizierer erfolgen kann.

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Letzte Aktualisierung: 29.03.2023