Elektromagnetische Felder
Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) bezieht sich auf Hoch- und Niederfrequenzanlagen, für deren Felder Grenzwerte festgelegt sind. Für den Vollzug der 26. BImSchV erarbeitete der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) 2014 Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (pdf-Datei). Folgendes Formblatt kann genutzt werden.
In Sachsen-Anhalt wurden Untersuchungen über elektrische und magnetische Felder von Niederfrequenzanlagen durchgeführt:
- Modellhafte Vermessung der Emissionen und Immissionen von technischen Quellen elektrischer und magnetischer Felder im Großraum Magdeburg im Frequenzbereich von 0 bis 30 kHz (Kurzfassung)
- Untersuchungen zu Wirkungen niederfrequenter elektromagnetischer Felder (Kurzfassung)
- Untersuchungen zur Wirksamkeit der Vorsorgeregelung des § 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) (Kurzfassung)
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Letzte Aktualisierung: 28.04.2014






