Wiederherstellung und Pflege von artenreichen Offenland-LRT auf pflegebedürftigen Splitter- und Restflächen
Ein wesentlicher Anteil gefährdeter Offenland-Lebensraumtypen und -biotope ist auf eine extensive landwirtschaftliche Nutzung angewiesen. In jüngster Vergangenheit und aktuell stellt die Aufgabe der Nutzung von Grenzertragsstandorte und kleinen Flächen eine Hauptgefährdung der dort vorhandenen Offenlandvegetation und daran gebundener Tierarten dar. Der Verlust von hoch spezialisierten Pflanzen- und Tierarten an einzelnen Standorten ist in vollem Gange und damit folglich der Verlust an biologischer Vielfalt in Sachsen-Anhalt. Eine solche Entwicklung steht aber den Zielen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und den Biodiversitätsstrategien des Bundes und des Landes entgegen.
Um dem entgegenzuwirken wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) im Jahr 2019 zwei Fördermaßnahmen vom damaligen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie ins Leben gerufen.
- Nicht-produktiver investiver Naturschutz (FP 7506)
Quelle: Elektronische Antragstellung in Sachsen-Anhalt ELAISA
Die Förderrichtlinie „Nicht-produktiver investiver Naturschutz“ ermöglicht die Finanzierung von naturschutzfachlichen Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen und Biotopkomplexen, von Grunderwerb von landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Biotopgestaltung sowie zur Erstellung von Schutzkonzepten. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbares Darlehen in Höhe von bis zu 100 % der für die Maßnahme erforderlichen Ausgaben.
Eine längerfristige Bewirtschaftung von naturschutzfachlich wertvollen Restflächen in der Agrarlandschaft kann über die Richtlinie „Pflege wertvoller Splitterflächen – Vertragsnaturschutz“ finanziert werden. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre. Die Pflege der Splitterflächen muss in Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Die Fördersätze sind von der Erschwernis der Bewirtschaftung (Hangneigung, Bodenfeuchte, Zuwegung, etc.) auf der jeweiligen Fläche abhängig.
Leider muss aus haushaltstechnischen Gründen im Jahr 2022 das Förderprogramm „Pflege wertvoller Splitterflächen – Vertragsnaturschutz“ (FP 7508) ausgesetzt werden. Eine Antragstellung für die Richtlinie Vertragsnaturschutz wird im Jahr 2022 nicht möglich sein.
Wie es weitergeht ist derzeit noch unklar. Soweit es dem LAU nach Kenntnis möglich ist, werden Sie auf dieser Seite über aktuelle Änderungen informiert.
- ELER-gefördertes Projekt
Quelle: Hochschule Anhalt (Bernburg)
Stand: 16.03.2022
Letzte Aktualisierung: 16.03.2022