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Fotodokumentation bei Landschildkröten

Gemäß § 13 Abs. 1 und 3 Bundesartenschutzverordnung (1) (BArtSchV) ist die Fotodokumentation von individuellen Merkmalen eine Methode zur Kennzeichnung von Reptilien des Anhang A unter einem Körpergewicht von 200 g, bei Schildkröten unter 500 g. In der Anlage 6 BArtSchV sind die zu dokumentierenden Merkmale festgelegt. Bei Landschildkröten ist mindestens der Bauchpanzer wiederholt zu fotografieren [s. Kurzinfo Fotodokumentation von Individualmerkmalen bei Landschildkröten (174 KB, nicht barrierefrei)].

(1) Quelle: Gesetze im Internet
(Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz)

Der Bauchpanzer ist dabei im Format 9x13 cm Bild füllend und scharf (ab 500 g Körpergewicht auf 13x18 cm) so abzubilden, dass die Form der Schildnähte insbesondere an deren Kreuzungspunkten exakt sichtbar ist (s. Foto).
Das Foto ist auf ein A4-Blatt aufzukleben, welches mindestens mit Datum, dem Gewicht der Schildkröte und der Nummer der zugehörigen EU-Bescheinigung zu beschriften ist.
Fotodokumentation (44 KB, nicht barrierefrei)
Schwarz-weißer Hintergrund für Fotodokumentation (25 KB, nicht barrierefrei)

Wiederholungsaufnahmen sind diesem Blatt dann hinzuzufügen. Diese Fotodokumentation ist gemeinsam mit der dazugehörigen EU-Bescheinigung aus Nachweisgründen sorgfältig aufzubewahren und bei Kontrollen der Naturschutzbehörde vorzulegen. Gleichzeitig ist ein zweites beschriftetes A4-Blatt mit dem aktuellen Foto dem CITES-Büro in 39264 Steckby, Zerbster Str. 7, zuzusenden.

Wiederholungsaufnahmen bei Änderung der Individualmerkmale

Die Verantwortung für die Wiederholung der Bauchpanzerfotos obliegt jedem Halter selbst:

  1. Im ersten Lebensjahr zwei Aufnahmen: Im Herbst nach dem Schlupf und im darauf folgenden Frühjahr
  2. Ab zweitem Lebensjahr bis zu einem Gewicht von 500 g jährlich im Herbst
  3. Ab 500 g Gewicht aller fünf Jahre ein Foto oder Transponderung mit Microchips vom ZZF oder BNA durch den Tierarzt. (s. Kennzeichnungspflicht).

Abb.1: Fotodokumentation mit jährlichen Wiederholungsaufnahmen
Abb.2: Ab einem Gewicht der Landschildkröte von 500 g aller fünf Jahre ein Wiederholungsfoto oder Transponderung durch den Tierarzt

Technische Mindestanforderungen an die Bauchpanzerfotos

  • Nicht unbedingt das gesamte Tier, sondern nur der Bauchpanzer muss Format füllend auf einem Foto der Größe  9 x 13 cm (ab 500 g Gewicht auf 13 x 18 cm) abgebildet sein oder kann aus einem großformatigeren Foto auf diese Größen zugeschnitten werden.
  • Die Schildnähte und alle Kreuzungspunkte müssen scharf, ausgeleuchtet und ohne Reflexion abgebildet sein.
  • Als Maßstab ist ein Lineal oder das schwarz-weiß-karierte Blatt als Hintergrund zu verwenden.
  • Empfohlen wird eine Nummerierung der Bauchpanzer beim Fotografieren und ggf. eine zusätzliche Markierung der Rückenpanzer durch Nummern (beschriftete Pflaster) oder Farbe (Nagellack, Folienstift).
  • Digitalfotos können nur anerkannt werden, wenn sie hinsichtlich Schärfe bzw. Auflösung den analogen Fotos entsprechen.

Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

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Kontakt:

Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)

Kontrollaufgaben des Artenschutzes/
CITES-Büro

Zerbster Straße 7
39264 Steckby

Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale)
Fax: +49 39244 940-919
E-Mail: cites(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Informationen:

Moschusschildkröte und Zebrawels L46 - Meldepflicht für neue Tierarten
Pressemitteilung 05/2023 vom 02.03.2023

Weitere Hinweise sind in den nachfolgenden Fachinformationen sowie unter Artenschutz-rechtliche Informationsschriften zu finden.