Vergebene Aufträge
Gemäß § 19 Abs. 2 der VOL/A 2009 ist der öffentliche Auftraggeber nunmehr verpflichtet, jeden vergebenen Auftrag mit einem Auftragswert ab 25.000 € (ohne USt), wenn eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde, auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von 3 Monaten ab Auftragsvergabe.
Nachstehend werden vergebene Aufträge eingestellt, sofern sie die o. b. Parameter erfüllen.
In den letzten drei Monaten wurden keine Aufträge mit einem Auftragswert ab 25.000 Euro vergeben.
Letzte Aktualisierung: 15.10.2021






