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Bedeutung

Der Indikator gibt Auskunft über den Anteil gefährdeter Arten am Gesamtartenbestand ausgewählter Artengruppen. Die Gefährdung und letztendlich das Aussterben von Arten ist in Sachsen-Anhalt nahezu ausschließlich auf die Wirtschaftstätigkeit des Menschen zurückzuführen. Unterschiedlichste Maßnahmen, nicht nur solche des Naturschutzes, sollen die Gefährdungsursachen der Arten vermindern. Die Einstufung gefährdeter Arten erfolgt im Rahmen von Expertengutachten. Sie basieren auf je nach Artengruppe unterschiedlichen Datengrundlagen. Grundsätzlich erfolgt die Einstufung in 6 Gefährdungskategorien: 0 - ausgestorben/verschollen, R - extrem selten, 1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, ohne Ziffer - nicht gefährdet. Für die Indikatordarstellung wurden die Artengruppen Gefäßpflanzen und Säugetiere ausgewählt.

Anteile der Gefährdeten Arten

Definition und Berechnungsverfahren

Die prozentualen Anteile der Arten der Gefährdungskategorien in den unterschiedlichen Jahrgängen der Roten Listen werden separat für jede Artengruppe gegenüber gestellt. Dabei ist ein Vergleich nur innerhalb der jeweilige Artengruppe sinnvoll, da die Datengrundlagen zur Gefährdungseinstufung artengruppenweise sehr unterschiedlich sind.

Letzte Aktualisierung: 03.02.2016