Flüchtige Organische Verbindungen - Farben und Lacke
Wissenswertes
Viele Farben und Lacke enthalten als Lösemittel sogenannte VOC (Volatile Organic Compounds). Zu dieser Gruppe flüchtiger organischer Substanzen zählen Luftschadstoffe, die u. a. Sommersmog verursachen können bzw. als Ozon-Vorläufersubstanzen zur Zerstörung der Ozonschicht beitragen.
Aus diesen Gründen wurden die Richtlinie Nr. 2004/42/EG (Decopaint-Richtlinie) und Lösemittelhaltige Farben- und Lack- Verordnung (ChemVOCFarbV) erlassen, die den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in bestimmten Farben und Lacken zur Beschichtung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung begrenzen, um die VOC-Emissionen zu vermeiden oder zu verringern.
Auf den Verpackungen VOC-haltiger Produkte sind verpflichtend der maximale Gehalt sowie der gesetzlich geregelte Grenzwert für die jeweilige Produktkategorie anzugeben!
Aktualisierungsdatum
17.10.2024
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