Mitglied der Umweltallianz werden
An der Umweltallianz können in Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen, Kammern, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft teilnehmen. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind herzlich willkommen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Umweltallianz ist mindestens eine freiwillige Umweltschutzleistung, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erbracht wird. Unternehmen/Institutionen, die über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS und/oder ISO 14001 verfügen, erfüllen damit die Voraussetzungen für eine Allianzteilnahme - auch wenn die Zertifizierung ggf. durch gesetzliche Vorgaben gefordert wird.
Die Leistungen müssen qualitative und quantitative Zielstellungen enthalten und sich überwiegend in Sachsen-Anhalt auswirken. Die anrechenbaren Maßnahmen müssen in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung realisiert worden sein bzw. nachprüfbar in einem absehbaren Zeitraum (max. 3 Jahre) umgesetzt werden. Es können nur Leistungen angerechnet werden, die nicht gesetzlichen oder behördlichen Auflagen unterliegen. Unabhängig von den angestrebten Umweltzielen ist es wichtig, dass die Leistungen seitens der Unternehmen hinsichtlich ihrer umweltentlastenden Wirkung beschrieben werden. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.
Maßnahmen/Leistungen, die für eine Allianzteilnahme berücksichtigt werden können, finden Sie in unserem Kriterienkatalog für die Teilnahme an der Umweltallianz. Die hier enthaltenen Möglichkeiten zeigen, dass auch Ihr(e) Unternehmen/Institution angesichts der breiten Spanne von anrechenbaren Umweltschutzleistungen Mitglied der Umweltallianz werden kann. Zudem finden Sie nachfolgend einige Praxisbeispiele für Beiträge unserer Mitgliedsunternehmen.
Eine Teilnahmeperiode der Allianzteilnahme umfasst drei Jahre, bei langjährigen Mitgliedern sechs Jahre. Die anerkannte(n) Maßnahme(n) werden i. d. R. zunächst für diesen Zeitraum berücksichtigt. Handelt es sich bei der Leistung um eine „kontinuierliche Maßnahme“ kann diese natürlich länger oder auch dauerhaft (z. B. Zertifizierung nach EMAS oder DIN EN ISO 14001) Anerkennung finden. Ist dies nicht der Fall, ist im entsprechenden Turnus jeweils eine neue Umweltschutzleistung zu benennen.
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Kriterienkatalog für eine Teilnahme an der Umweltallianz
Dateiname: Umweltallianz-Kriterienkatalog.pdf – Dateigröße: 288 KB
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt unter Verwendung des Bewerbungsformulars, in dem Sie die von Ihnen angedachte Leistung zum Umweltschutz vorstellen und mit weiteren Dokumenten nachweisen. Nach Prüfung der Bewerbung in der Geschäftsstelle der Umweltallianz werden durch Behördenbeteiligung das Landesverwaltungsamt und der zuständige Landkreis um Stellungnahme gebeten. Nach positiver Stellungnahme wird das Unternehmen beziehungsweise die Institution als Mitglied in die Umweltallianz aufgenommen und erhält eine Teilnahmeurkunde, die feierlich und öffentlichkeitswirksam durch den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt übergeben wird. Mit der offiziellen Teilnahmebestätigung darf das Logo der Umweltallianz Sachsen-Anhalt für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des jeweiligen Mitglieds genutzt werden.