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Startseite Chemikaliensicherheit / Behördenstruktur

Allgemeines zum Begriff der "Chemikaliensicherheit"

In der modernen Industriegesellschaft umgeben uns Chemikalien in allen Bereichen des täglichen Lebens.
Mehr als 100.000 Chemikalien werden weltweit vermarktet,
die wiederum in einer unübersehbaren Zahl von Produkten und Erzeugnissen verarbeitet werden.

Ziel der Chemikaliensicherheit
ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Chemikalien.
Der Begriff bezeichnet die nationalen und internationalen Bemühungen,
durch Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Übereinkommen etc.) dieses Ziel zu erreichen.

Detaillierte Fachkenntnisse über die einzelnen chemischen Stoffe, deren Wirkungsweisen und Gefahren bilden die Basis für eine effektive Gesetzgebung und wirksame Kontrollen.

Behördenstruktur in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt (MWU)

> Webseite des MWU
Für die Chemikalien-​ und Produktsicherheit, außer dem Arbeitsschutz, ist in Sachsen-​Anhalt das MWU zuständig. Das MWU initiiert und begleitet Rechtssetzungsverfahren und übt die Fachaufsicht über die Behörden in seinem Geschäftsbereich aus. Das MWU ist unmittelbar zuständig für die Überwachung der Guten Laborpraxis.

​​​​​​​Landesverwaltungsamt (LVwA)

> Webseite des LVwA

Das Landesverwaltungsamt ist die allgemeine obere Behörde und fungiert als Kommunikations- und Bindeglied zwischen der Landesregierung (also Staatskanzlei und Ministerien) und den Landesbehörden. Es nimmt alle chemikalienrechtlichen Aufgaben wahr, die nicht speziell einer anderen Behörde zugeordnet werden.
Eine wesentliche Funktion ist der Vollzug und die Überwachung der Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben bei Herstellern, Importeuren sowie Groß- und Fachhandel. Dabei hat das europäische Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht. 
Geltende Rechtsakte der EU und EG sind z.B.:

  • Chemikaliengesetz (CLP-VO, REACH-VO, Biozid-VO, F-Gase-VO)
  • Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
  • Ozonschicht-VO
  • POP-VO
  • PIC-VO
  • Marktüberwachung


Daraufhin erlassene nationale Gesetze und Rechtsverordnungen setzen die entsprechenden europäischen Richtlinien in nationales Recht um.

  • Chemikaliengesetz (Umsetzung der REACH-, CLP-VO, Biozid-VO, F-Gase-VO)
  • Chemikalienverbots-Verordnung (Umsetzung der Abgabevorschriften nach der REACH-VO)
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Umsetzung der F-Gase-VO)
  • Gefahrstoff-Verordnung (Umsetzung der CLP-VO für Maßnahmen zum Schutz sowie Beschränkungen für Stoffe/Gemische)
  • Biozidrechts-Durchführungsverordnung (Umsetzung der Biozid-VO)
  • Chemikalien-Sanktionsverordnung (Sanktionen nach der REACH-, CLP-, Biozid-, F-Gase-VO)
     

Landesamt für Umweltschutz (LAU)

> Webseite des LAU
Das LAU als Fachbehörde des MWU wertet bedarfsbezogen das aktuelle Fachwissen aus, ist verantwortlich für konzeptionelle Arbeiten wie die Erstellung von Handbüchern, Leitfäden oder die zentrale Bereitstellung von Stoffdaten als Teil des Umweltinformationssystems.

Weiterhin wurde im LAU eine Auskunftsstelle als regionaler Anlaufpunkt für Unternehmen und Behörden eingerichtet. Die Auskünfte dienen der Fachinformation und sind unabhängig vom Vollzug. Eine Rechtsverbindlichkeit besteht nicht.

Die Auskunftsstelle berät und gibt fachliche Unterstützung insbesondere 

  • bei der Anwendung des CLP-Systems zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen  und Gemischen, Ermittlung von Stoffinformationen,
  • bei der Anwendung der Übergangs- und neuen Vorschriften der Biozidverordnung und des  
    Chemikaliengesetzes,
  • bei der Anwendung der REACH-Verordnung und den zugehörigen fachlichen Leitfäden.

Eine Kontaktmöglichkeit bietet die nachfolgend, dafür eingerichtete Mailadresse:
reach(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Bei überregionalen bzw. allgemein interessierenden Fragestellungen kann ein Austausch mit dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der nationalen Auskunftsstelle (BAuA) erfolgen.

Landkreise (LK) und kreisfreie Städte

> Webseite der kreisfreien Städte und Landkreise (Landesportal)
Den LK und kreisfreien Städten obliegt die Überwachung und der Vollzug von chemikalienrechtlichen Regelungen, insbesondere die Marktüberwachung im Bereich des Einzelhandels und für des Verbrauchers.

Aktualisierungsdatum
17.10.2024

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