Menu
menu

Unternehmenszertifizierung, Anerkennung von Lehrgangsträgern

Wissenswertes

Unternehmen, die ortsfeste 

  • Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen sowie
  • Brandschutzeinrichtungen

installieren, warten, instandhalten, reparieren oder stilllegen, benötigen ein ausgestelltes Unternehmenszertifikat. Die Zertifizierung erfolgt nach §6 ChemKlimaschutzV - Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase.
Sachkundebescheinigungen werden den Personen ausgestellt, die am Kältemittelkreislauf tätig sind. Entsprechende Schulungen werden von den Industrie- und Handwerkskammern, SHK-Verbänden, Werkzeugherstellern und weiteren Bildungsträgern angeboten. Eine Liste von anerkannten Bildungsträgern führt die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC): Publikationen - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)

Zertifizierung für Unternehmen

Die Antragsunterlagen für Unternehmen sind mit folgenden Unterlagen:

  • Sachkundebescheinigunga der Kategorie I oder II
  • Lieferscheine der Werkzeuge, die unter Punkt 3.1 des Antrages aufgeführt sind (Löteinrichtung, Dichtheitsprüfgerät, Monteurhilfe, Absaugstation)
  • Gewerbeanmeldung
  • Eintragung Handwerksrolle

an das Landesverwaltungsamt per Mail (klima-zertifizierung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de) oder Post zu senden:
Referat 402 Chemikaliensicherheit
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)

______________________________________________________________________________________________________________________________________

a: Sachkundebescheinigungen werden den Personen ausgestellt, die am Kältemittelkreislauf tätig sind. Entsprechende Schulungen werden von den Industrie- und Handwerkskammern, SHK-Verbänden, Werkzeugherstellern und weiteren Bildungsträgern angeboten. Eine Liste von anerkannten Bildungsträgern führt die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).

Anerkennung Aus- und Fortbildungseinrichtungen nach ChemOzonSchichtV

Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung werden auch bei den FAQ des Umweltbundesamtes beantwortet.
Eine Anerkennung als Aus- und Fortbildungseinrichtung nach § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV ist über den entsprechenden Antrag möglich.

Aktualisierungsdatum
17.10.2024

Zum Seitenanfang

Nutzungsbedingungen externer Webseiten
ECHA
- EUR-Lex
- BAuA
- Bundesumweltministerium