Internationaler Artenschutz (CITES)
ACHTUNG NEU !
Ab sofort müssen für alle Landschildkröten bei der Beantragung der EU-Bescheinigungen zu den Bauch- jetzt auch die Rückenpanzerfotos mit eingereicht werden.
Ab 1. Januar 2026 kann das CITES-Onlineportal „MelBA“ für die digitale Anmeldung des Tierbestandes und der Beantragung der EU-Bescheinigungen parallel zu den bisherigen Antragsform per Post bzw. E-Mail genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Datei Informationen zum CITES-Onlineportal "MelBA".
Schutzstatusänderungen ab 23. Februar 2023
Durch die 19. WA-Vertragsstaatenkonferenz in Panama wurde u. a. die Neuaufnahme von Schamadrossel, Zebrawels (L46) und verschiedenen Schildkrötenarten (Moschusschildkröte, Schlammschildkröten, Höckerschildkröten und Erdschildkröten) beschlossen.
Weitere Neuerungen zum 19. Januar 2023 betreffen die Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein. Änderungen ab 23.02.2023
Wichtige Meldeformulare
Meldetabelle/Antrag auf EU-Bescheinigung (PDF)
"Tierbestandsmeldung gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung", Stand: 2022
Herkunftsnachweis (PDF)
"Herkunfts-und Zuchtnachweis", Stand: 2014
Zuchtprotokoll (PDF)
Stand: 2024
"Zeugenbestätigung für die Zucht" (PDF)
Stand: 2024
Alle Formulare finden Sie auf der Seite "Artenschutzrechtliche Informationsschriften".
Weitere Hinweise sind in den nachfolgenden Fachinformationen enthalten.
Internationaler Artenschutz (PDF)
CITES - Umsetztung in Sachsen-Anhalt, vom November 2024
Tote geschützte Tiere in Sachsen-Anhalt (PDF)
Fachinformation Nr. 1/2015
Informationen zum Artenschutz für den Zoofachhandel (PDF)
Fachinformation Nr. 3/2005, Überarbeitung: 2. Mai 2007
"Fotodokumentation von Individualmerkmalen bei Landschildkröten" (PDF)
Kurzinformation
"Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte" (PDF)
Kurzinformation
Alle Fachinformationen finden Sie auf der Seite "Artenschutzrechtliche Informationsschriften".
Letzte Aktualisierung: 19.12.2025





