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Wasserversorgung

Die öffentliche Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt ist nach § 70 WG LSA (zu § 50 WHG) eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Dazu gehört die Bereitstellung eines Trinkwassers für die Bevölkerung in ausreichender Menge und Qualität. Mit Einhaltung der in der  Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) festgelegten Grenzwerte kann dies gewährleistet werden.
Zum vorbeugenden Schutz der genutzten Wasserdargebote können nach § 73 WG LSA (zu § 51 WHG) Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.
Dazu steht seit November 2013 eine Arbeitshilfe und die als Anlage beigefügte Musterverordnung für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten (Muster-WSG VO) zur Verfügung. Sie wird allen unteren Wasserbehörden zur Anwendung empfohlen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Sachgebietes Wasserversorgung gehören:

  • Analysen zum Stand der öffentlichen Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt als Grundlage für konzeptionelle Landesentwicklungsplanungen sowie turnusmäßig wiederkehrende Berichtspflichten an den Bund und die EU
  • Erarbeitung und jährliche Veröffentlichung des Berichtes „Zur Öffentlichen Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt“.
    Die Jahresberichte enthalten wesentliche Aussagen zur öffentlichen Wasserversorgung im Land. Als Anlagen gehören u.a. die Liste mit den von den Wasserversorgungsunternehmen betriebenen Wasserversorgungsanlagen und das Verzeichnis der Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung dazu. Des Weiteren Karten mit der landesweiten Darstellung der Versorgungsräume der Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung, der im Land zur Versorgung zur Verfügung stehenden Wasserversorgungsanlagen und des Anteils an Fernwasser von FWV E-O GmbH und der TWM GmbH an der Versorgung der einzelnen Gemeinden im Land.
    Für die Jahre 2008 und 2009 wurden Datenblätter, für das Jahr 2015 Steckbriefe für die einzelnen Versorgungsräume im Land erstellt.
    Übersichtskarten (2015) mit der Darstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf Landkreisebene stehen für 7 Landkreise zur Verfügung.
  • Führung des landesweiten Wasserschutzgebietskatasters (WSG-Kataster) auf der Grundlage der Zuarbeiten der unteren Wasserbehörden (UWB) in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die nach Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) § 73 für die Festsetzung der WSG zuständig sind
  • Erarbeitung von Vorlagen zu  Erlassen und Verordnungen, die zur Umsetzung bestehender EU-Verordnungen und Bundesgesetze in Landesrecht dienen
  • Beratung und Anleitung der oberen und unteren Wasserbehörden gemäß § 10 WG LSA  in schwierigen technischen Fragen, wie z.B. bei der Aufstellung von Versorgungskonzepten, bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse sowie bei der Festsetzung von WSG nach § 73 WG LSA
  • Fachtechnische Stellungnahmen zur Bewertung von Planungen, Konzeptionen in der Wasserversorgung  sowie Analyse und Bewertung innovativer Verfahren und Technologien in der Wasseraufbereitung oder neuer Konzepte der Wasserversorgung

Dazu gehört u.a. die enge fachliche Zusammenarbeit mit anderen Landesbehörden, z. B. in den interministeriellen Arbeitsgruppen "Umsetzung der Trinkwasserverordnung 2001" oder "Pilotprojekt Westfläming" (zur Umsetzung der EU-WRRL in Sachsen-Anhalt).

Letzte Aktualisierung: 06.03.2023

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Abteilung 2
Dezernat 21
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Dr. Angela Kordts
Telefon: +49 345 5704-440
Fax:+49 345 5704-405
E-Mail an Frau Dr. Kordts

Silke Büchner
Telefon: +49 345 5704-373
Fax:+49 345 5704-405
E-Mail an Frau Büchner