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Industrielle Abwasserbeseitigung im Land Sachsen-Anhalt

Die wasserwirtschaftlichen Vorgaben für die Abwasserentsorgung für Industrie- und Gewerbeabwasser wurden in den letzten 30 Jahren sowohl auf nationaler als auch auf inter- und supranationaler Ebene ständig weiterentwickelt.

So wurden mit der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) medienübergreifende Regelungen für die Genehmigung von industriellen Anlagen und Tätigkeiten innerhalb der europäischen Gemeinschaft vereinbart.

Unmittelbare Folgen waren die Einführung einer eigenständigen wasserrechtlichen Zulassungsverordnung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (IZÜV) und Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Um den europaweit geltenden Ansprüchen an einen guten Zustand der Gewässer gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber in einer Verordnung Anforderungen an das Einleiten von Abwasser festgelegt. Diese Vorgaben sind strukturiert nach der Abwasserherkunft, da jede Produktionsbranche ein für sie typisches Abwasser erzeugt, das dann entsprechend gezielt unterschiedlich behandelt werden muss.

letzte Aktualisierung: 04.10.2016

Weitere Informationen

Kontakt

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Abteilung 2
Dezernat 21
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Dr. Angela Kordts
Telefon: +49 345 5704-440
Fax:+49 345 5704-405
E-Mail an Frau Dr. Kordts

Kommunalabwasser:
Frank Fromm
Telefon: +49 345 5704-378
Fax:+49 345 5704-405
E-Mail an Herrn Fromm

Industrieabwasser:
Anke Friedrich
Telefon: +49 345 5704-210
Fax:+49 345 5704-405
E-Mail an Frau Friedrich