Industrielle Abwasserbeseitigung im Land Sachsen-Anhalt
Die wasserwirtschaftlichen Vorgaben für die Abwasserentsorgung für Industrie- und Gewerbeabwasser wurden in den letzten 30 Jahren sowohl auf nationaler als auch auf inter- und supranationaler Ebene ständig weiterentwickelt.
So wurden mit der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) medienübergreifende Regelungen für die Genehmigung von industriellen Anlagen und Tätigkeiten innerhalb der europäischen Gemeinschaft vereinbart.
Unmittelbare Folgen waren die Einführung einer eigenständigen wasserrechtlichen Zulassungsverordnung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (IZÜV) und Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Um den europaweit geltenden Ansprüchen an einen guten Zustand der Gewässer gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber in einer Verordnung Anforderungen an das Einleiten von Abwasser festgelegt. Diese Vorgaben sind strukturiert nach der Abwasserherkunft, da jede Produktionsbranche ein für sie typisches Abwasser erzeugt, das dann entsprechend gezielt unterschiedlich behandelt werden muss.
letzte Aktualisierung: 04.10.2016