Onlinehandel mit Chemikalien
Wissenswertes
Seit 2004 beschäftigt sich eine Expertengruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) fortlaufend mit der Überwachung des Chemikalienhandels im Internet. Das Internet wird schwerpunktmäßig überwacht und Verstöße oder Verdachtsfälle gegen das Chemikalienrecht den zuständigen Überwachungsbehörden gemeldet. Zusammenfassende Ergebnisberichte werden in regelmäßigen Abständen erstellt und sind für Jedermann zugänglich. Dabei gehen die Bundesländer, darunter Sachsen-Anhalt, arbeitsteilig vor.
Sachsen-Anhalt ist ebenfalls beteiligt. Die Expertengruppe erarbeitete jüngst das neue „Merkblatt Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel" und wird dieses auch zukünftig fachlich betreuen, um Firmen bei der rechtskonformen Gestaltung ihrer Internetaufritte zu unterstützen. Das Merkblatt löst dabei den "Leitfaden Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel" ab.
In dem neuen Merkblatt werden Inverkehrbringer an folgenden Schwerpunkte herangeführt:
- was bei Werbung für die Chemikalien zu beachten ist
- welche Abgabevorschriften einzuhalten sind
- welche Bedeutung die "Beschränkung" nach der REACH-Verordnung hat
- wie Chemikalien nach CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt sein müssen
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Unternehmen in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.
Zusätzliche Informationen und Hilfestellungen bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt über die REACH-CLP-Biozid-Auskunftsstelle an.
Aktualisierungsdatum
11.02.2025
Nutzungsbedingungen externer Webseiten
- ECHA
- EUR-Lex
- BAuA
- Bundesumweltministerium