Landschaftsplanung
Landschaftsprogramm
Mit der Neuaufstellung des Landschaftsprogramms verfügt Sachsen-Anhalt erstmals seit 1994 wieder über eine aktuelle, landesweite Grundlage für den Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Nach mehr als 30 Jahren haben sich die natürlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Aufgrund des umfassenden Aktualisierungsbedarfs wurde das Landschaftsprogramm daher nicht nur fortgeschrieben, sondern grundlegend neu aufgestellt.
Das Landschaftsprogramm ist gemäß § 9 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 5 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine fachliche, nicht rechtsverbindliche Naturschutzkonzeption und das oberste Planungsinstrument des Naturschutzes im Land. hier weiterlesen
Ökologisches Verbundsystem (ÖVS)/Biotopverbund
1. Ausgangssituation
2. Zielstellung
3. Gesetze
4. Überörtliche Biotopverbundplanungen als Grundlage für den Aufbau des ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt
4.1 Planungsebenen
4.2 Planungsmethode
4.2.1 Bestandsaufnahme
4.2.2 Planung auf regionaler Ebene (1:50.000)
4.2.3 Planung auf Landesebene (1:300.000)
4.3 Darstellung der Ergebnisse
4.3.1 Übersicht der Planung auf regionaler Ebene
4.3.2 Übersicht der Planung auf Landesebene
4.4 Organisation und Stand der Planungen
4.5 Datenverfügbarkeit
5. Umsetzungsmöglichkeiten
Letzte Aktualisierung: 02.09.2026
