Vergebene Aufträge
Information gemäß 19 Abs. 2 der VOL/A 2009
Gemäß § 19 Abs. 2 der VOL/A 2009 ist der öffentliche Auftraggeber nunmehr verpflichtet, jeden vergebenen Auftrag mit einem Auftragswert ab 25.000 € (ohne USt), wenn eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde, auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von 3 Monaten ab Auftragsvergabe.
Nachstehend werden vergebene Aufträge eingestellt, sofern sie die o. b. Parameter erfüllen.
In den letzten drei Monaten wurden keine derartigen Aufträge mit einem Auftragswert ab 25.000 Euro vergeben.
Umsetzung des Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) entspr. VO 2024/1083
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt hat seit dem 8. August 2025 keine Ausgaben für staatliche Werbung getätigt.
Werbeform/ Medium | Zeitraum | Zweck/ Zielgruppe | Ausgaben |
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Veröffentlichung eines Stellenangebots auf linkedin.com | 29.09.-31.10.2025 | Erhöhung der Bewerberzahlen für die ausgeschriebene Stelle | kostenfrei |
Letzte Aktualisierung: 15.10.2025