Vergebene Aufträge
Gemäß § 19 Abs. 2 der VOL/A 2009 ist der öffentliche Auftraggeber nunmehr verpflichtet, jeden vergebenen Auftrag mit einem Auftragswert ab 25.000 € (ohne USt), wenn eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde, auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von 3 Monaten ab Auftragsvergabe.
Nachstehend werden vergebene Aufträge eingestellt, sofern sie die o. b. Parameter erfüllen.
In den letzten drei Monaten wurden keine Aufträge mit einem Auftragswert ab 25.000 Euro vergeben.