Bodenfunktionsbewertungsverfahren LAU
Böden sind Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Als zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes nehmen sie eine bedeutende Schlüsselposition im Ökosystem ein.
Gemäß § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes erfüllt der Boden
1. natürliche Funktionen
2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
3. Nutzungsfunktionen.
Das Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) ermöglicht die Identifizierung von Flächen mit hoher Funktionserfüllung, insbesondere der vorrangig zu schützenden Bodenfunktionen gemäß Bodenschutzgesetzgebung.
Das BFBV-LAU bewertet folgende Boden(teil)funktionen:
- Natürliche Bodenfruchtbarkeit/Ertragsfähigkeit
- Naturnähe/Extremstandorte
- Wasserhaushaltspotenzial (Oberflächenabfluss bzw. Grundwasserneubildung)
- Archivfunktion
Die Bewertungen basieren auf der 1935 bundesweit begonnenen (Reichs-) Bodenschätzung sowie expertengestützter Auswertungen anderer bodenrelevanter Datenquellen.
Für die Anwendung des BFBV-LAU und Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der räumlichen Planung steht dem Nutzer eine Handlungsempfehlung (PDF, 712 KB ) zur Verfügung. Darin werden u.a. die Funktionserfüllung von Böden der Standorteignung (für Überplanungen) gegenübergestellt sowie Minimierungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen zur bodenfunktionsbezogenen Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden aufgezeigt. In der Handlungshilfe enthaltene Checklisten sind als Vorlage zur Planaufstellung und als Kriterienkatalog zur Prüfung von Planunterlagen nutzbar.
Planungsbezogene Auszüge aus der digitalen Datenbasis des BFBV-LAU können bei den zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und bei überregionalen Vorhaben im Landesamt für Umweltschutz angefordert werden.
Zu den Themen „Bodenfunktionen“ und „Bodenschutz in der räumlichen Planung“ sind im LAU weitere Handlungshilfen erschienen.
letzte Aktualisierung: 04.05.2022