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Änderungen vom 20. Januar 2017

Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) 2017/160 vom 20. Januar 2017

Inkraftsetzung am 4. Februar 2017

1. Hochstufung des Graupapageis (Psittacus erithacus) in den Anhang A

Obwohl mittlerweile die Nachfrage dieser am häufigsten gehandelten Papageienart durch Nachzuchten ersetzt wird, gab und gibt es weiterhin Probleme bei der nachhaltigen Nutzung der Wildbestände. Diese haben zum lokalen Aussterben und zu großen regionalen Rückgängen des Graupapageis in der Natur geführt und daraus folgend zur Hochstufung in den höchsten Schutzstatus.
Das bedeutet, dass jetzt für die Vermarktung EU-Bescheinigungen zu beantragen sind, in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro, Zerbster Str. 7 in 39264 Steckby. Wenn die Tiere im Besitz verbleiben ist dies nicht erforderlich.
Voraussetzung für die Bescheinigungserteilung ist neben der Anmeldung u.a. die Ablesung der vorhandenen Nummer des geschlossenen Rings durch die örtliche Naturschutzbehörde. Bei offenen Ringen mit Sollbruchstelle gilt jedoch, dass die Graupapageien zusätzlich durch einen Artenschutz-Transponder vom BNA oder ZZF zu kennzeichnen sind. Die tierärztliche Transponderbestätigung mit einem Vermerk über die Ablesung der zugehörigen Ring-Nummer ist bei der Beantragung mit einzureichen.
Weitere Hinweise sind auf den Seiten des LAU - Naturschutz - Internationeler Artenschutz (CITES), Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen, Kennzeichnungspflicht und Tierbestandsmeldungen zu finden.

2. Hochstufung des Himmelblauen Zwergtaggeckos (Lygodactylus williamsi) und anderer Reptilien in den Anhang A

Neben dem Himmelblauen Zwergtaggecko werden nun u. a. die folgenden Arten im Anhang I/A geführt:

Krokodilschwanz-Höckerechse (Shinisaurus crocodilurus)
Psychedelischer Felsengecko (Cnemaspis psychedelica)
Baumschleichen (Abronia anzuetoi, A. campbelli, A. fimbriata, A. frosti und A. meledona), alle anderen Arten der Gattung Abronia im Anhang B

Wegen der starken Gefährdung durch die Nachfrage von Liebhabern wurden auch weitere 60 Reptilien- und sechs Amphibienarten neu in den Anhang B aufgenommen.
Für Exemplare der oben genannten Anhang A-Arten sind jetzt im Vermarktungsfalle EU-Bescheinigungen zu beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Meldetabelle ein vollständiger Herkunftsnachweis auch mit genauen Angaben zur den Elterntieren beigefügt wird.
Bei den größeren Arten sind je Tier zwei Farbfotos in Fotoqualität 13x18 cm von der Körperober- und von der Körperunterseite (ohne Schwanz) in doppelter Ausfertigung mitzusenden. Ab einem Gewicht von 200 g sind die Tiere mit einem Artenschutz-Transponder vom BNA oder vom ZZF kennzeichnen zu lassen.
Die Muster für den Herkunftsnachweis und die Meldetabelle sowie weitere Hinweise sind auf den o. g. Seiten des LAU zu finden.

3. Neuaufnahme von Holzarten in den Anhang II/B

Seit Januar 2017 gehören alle Palisanderhölzer/Rosenhölzer der Gattung Dalbergia, drei Arten der Bubingas (Guibourtia) sowie das Kosso zu international geschützten Holzarten.
Ursache dieser Unterschutzstellung ist die Gefährdung durch eine sehr hohe Nachfrage für den Möbel- und Innenausbau in China. Die Verwendung dieser Holzarten für den Musikinstrumentenbau macht nur einen vergleichsweise geringen Anteil aus.
Nur im Falle der Vermarktung von Hölzern und Instrumenten aus diesen Arten in Nicht-EU-Länder ist zuvor, in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby, eine Vorlagebescheinigung für die Ausfuhrgenehmigung vom Bundesamt für Naturschutz zu beantragen.
Eine Pflicht zur Registrierung des privaten Besitzes von Musikinstrumenten besteht nicht. Auch steht der private Handel damit nicht im Fokus der Behörden.
Kommerzielle Musikaufführungen mit Instrumenten, in denen die neuen Palisanderarten verarbeitet sind, unterliegen keinen Handelsbeschränkungen. Für Konzertreisen von Musikern gibt es spezielle Ausnahmen (siehe Webseite des BfN - CITES/Arten- und Produktinfos/Musikinstrumente).
Achtung: Zu beachten sind die strengeren Regelungen zur Genehmigungspflicht für das bereits seit 1992 unter Höchstschutz stehende Rio-Palisander (Dalbergia nigra).
Für den gewerblichen Handel mit Hölzern und Instrumenten aus den neu geschützten Arten bestehen weitere gesetzliche Anforderungen wie die Meldepflicht für den Altbestand, die Buchführungs- und die Nachweispflicht (siehe Webseite des BfN - CITES/Arten- und Produktinfos/Holz und Holzprodukte).

4. Übersicht zu den wesentlichen Änderungen der Artenanhänge

Tiere

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Ergebnis
Bison bison athabascae Waldbison Löschung aus Anh. II/B
Capra caucasica Westkaukasischer Steinbock, Tur Aufnahme in Anh. II/B
Puma concolor coryi Floridapuma Herunterstufung in Anh. II/B
Puma concolor cougar Ostamerikanischer Puma Herunterstufung in Anh. II/B
Equus zebra zebra Kap-Bergzebra Herunterstufung in Anh. II/B
Manis spp. Schuppentiere (acht Arten) Hochstufung in Anh. I/A
Macaca sylvanus Berberaffe Hochstufung in Anh. I/A
Lichenostomus melanops cassidix Büschelohr-Honigfresser Herunterstufung in Anh. II/B
Psittacus erithacus Graupapagei Hochstufung in Anh. I/A
Ninox novaeseelandiae undulata Norfolk-Buschkauz Herunterstufung in Anh. II/B
Abronia anzuetoi,
Abronia campbelli,
Abronia fimbriata,
Abronia frosti,
Abronia meledona
Baumschleichen Aufnahme in Anh. I/A
Abronia spp. Baumschleichen Aufnahme in Anh. II/B mit Ausnahme der Anh. I/A-Arten
Rhampholeon spp. Stummelschwanz-Chamäleons Aufnahme in Anh. II/B
Rieppeleon spp. Zwergchamäleons Aufnahme in Anh. II/B
Cnemaspis psychedelica Psychedelischer Felsengecko Aufnahme in Anh. I/A
Lygodactylus williamsi Himmelblauer Zwergtaggecko Aufnahme in Anh. I/A
Paroedura masobe Masobe Großkopfgecko Aufnahme in Anh II/B
Lanthanotidae spp. Taub-Warane Aufnahme in Anh. II/B
Shinisaurus crocodilurus Krokodilschwanz-Höckerechse Hochstufung in Anh. I/A
Atheris desaixi Buschviper Aufnahme in Anh. II/B
Bitis worthingtoni Kenia Puffotter Aufnahme in Anh. II/B
Cyclanorbis elegans,
C
yclanorbis senegalensis
Weichschildkröten Aufnahme in Anh. II/B
Cycloderma aubryi,
C
ycloderma frenatum
Weichschildkröten Aufnahme in Anh. II/B
Trionyx triunguis Weichschildkröte Aufnahme in Anh. II/B
Rafetus euphraticus Weichschildkröte Aufnahme in Anh. II/B
Dyscophus antongilii Tomatenfrosch Herunterstufung in Anh. II/B
Dyscophus guineti,
Dy
scophus insularis
Tomatenfrösche Aufnahme in Anh. II/B
Scaphiophryne marmorata Engmaulfrösche Aufnahme in Anh. II/B
Scaphiophryne boribory,
Scaphiophryne spinosa
Boribory_Marmorkrötchen,
Stachliges Marmorkrötchen
Aufnahme in Anhang II/B
Telmatobius culeus Titicaca-Riesenfrosch Aufnahme in Anh. I/A
Paramesotriton hongkongensis Hongkong-Warzenmolch Aufnahme in Anh. II/B
Carcharhinus falciformis Seidenhai Aufnahme in Anh. II/B,
tritt am 4. Oktober 2017 in Kraft
Alopias spp. Fuchshaie Aufnahme in Anh. II/B,
tritt am 4. Oktober 2017 in Kraft
Mobula spp. Mobularochen Aufnahme in Anh. II/B,
tritt am 4. April 2017 in Kraft
Holacanthus clarionensis Orange-Prachtkaiserfisch Aufnahme in Anh. II/B
Nautilidae spp. Perlboote Aufnahme in Anh. II/B
Polymita spp. Polymita-Schnecken Aufnahme in Anh. II/B

Pflanzen * 

Wissenschaftlicher_Name  Deutscher Name Ergebnis
Beaucarnea spp. Elefantenfuß Aufnahme in Anh. II/B
Tillandsia mauryana   Löschung aus Anh. II/B
Sclerocactus blainei,
Sclerocactus cloverae,
Sclerocactus sileri
Kakteen Hochstufung in Anh. I/A
Dalbergia spp. Palisander Aufnahme in Anh. II/B mit Ausnahme der
Anh. I/A-Art aufgeführten Art
Guibourtia demeusei,
Guibourtia pellegriniana,

Guibourtia tessmannii
Bubinga Aufnahme in Anh. II/B
Pterocarpus erinaceus Afrikanischer Palisander Aufnahme in Anh. II/B
Adansonia grandidieri Affenbrotbaum Aufnahme in Anh. II/B
Abies numidica Numidische Tanne Aufnahme in Anh. I/A
Siphonochilus aethiopicus Afrikanischer Ingwer Aufnahme in Anh. II/B
(nur bestimmte Populationen)

* Die Anmerkungen zu den Pflanzenarten bezüglich der betroffenen Teile und Erzeugnisse 
(#1 - #14) wurden ebenfalls teilweise überarbeitet.
Darüber hinaus hat es bei folgenden Arten kleinere Änderungen gegeben:
Crocodylus acutus und Crocodylus porosus: Herunterstufung einzelner Populationen in Anh. II/B.

Kontakt

Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)

Kontrollaufgaben des Artenschutzes/
CITES-Büro

Zerbster Straße 7
39264 Steckby

Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale)
Fax: +49 39244 940-919
E-Mail an das CITES-Büro