Informationen zum CITES-Onlineportal "MelBA"
Das CITES-Onlineportal „MelBA“ startet am 1. Januar 2026
Vereinfachung der Meldungen für geschützte Tiere und der Antragstellung für EU-Bescheinigungen
Über das CITES-Onlineportal „MelBA“ können Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts ab 1. Januar 2026 digital melden, welche und wieviel geschützte Tiere sie halten und für die streng geschützten Exemplare des Anhangs A auch die EU-Bescheinigungen beantragen. Die Möglichkeit zur Einreichung der Melde- und Antragsunterlagen per Post oder E-Mail bleibt weiterhin bestehen.
Kostenlos und ohne Softwareinstallation können mittels PC oder Laptop diese gesetzlich erforderlichen Melde- und Bescheinigungsunterlagen dem CITES-Büro nun online übermittelt werden.
Hinzu kommt, dass die Halter und Züchter über dieses Programm ihren eigenen Tierbestand verwalten und alle Veränderungen unkompliziert darin vermerken können. An einer zukünftigen Nutzung des MelBA-Programms über das Handy wird derzeit gearbeitet.
In der übersichtlichen Programmdarstellung können je Tier alle Meldeangaben eingetragen und die zugehörigen Herkunftsnachweisdateien zugeordnet werden. In einer Übersicht sind alle gemeldeten Tiere analog der Meldetabelle dargestellt. Die EU-Bescheinigungen können nach der Anmeldung und nach Vorliegen der bekannten Voraussetzungen dann per Mausklick beantragt werden.
Es besteht die Möglichkeit die Daten der bisher vom Züchter im CITES-Büro beantragten EU-Bescheinigungen zuzuschalten.
Neu ist, dass jetzt neben den Bauch- auch die Rückenpanzerfotos für die Griechischen, Maurischen und für die Breitrand-Landschildkröten bei der digitalen wie auch bei den Bescheinigungsbeantragungen per Post oder E-Mail erforderlich sind.
Eine „Anleitung für MelBA“ ist direkt im Programm unter „Organisation“ zu finden.
Für weitere Fragen kann die E-Mailadresse MelBa genutzt werden.
Letzte Aktualisierung: 11.03.2026

