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In­for­ma­tio­nen zum Einweg-​ oder "Do­sen­pfand"

Dür­fen Ein­zel­händ­ler pfand­pflich­ti­ge Ein­weg­ge­trän­ke­be­häl­ter ohne Pfand­sie­gel ver­kau­fen? Gilt die Pfand-​ und Rück­nah­me­pflicht auch für den Ver­kauf aus Au­to­ma­ten?

Für diese und viele wei­te­re Fra­gen zum Einweg-​ oder Do­sen­pfand gibt es nun ein Falt­blatt des Lan­des­am­tes für Um­welt­schutz, das kom­pakt und ver­ständ­lich über die Pfand-​ und Rück­nah­me­pflich­ten nach Ver­pa­ckungs­ge­setz in­for­miert.

Das Falt­blatt steht als Druck­vor­la­ge zur Ver­fü­gung und kann von öffentlich-​rechtlichen Ent­sor­gungs­trä­gern (örE) und an­de­ren In­ter­es­sier­ten für die ei­ge­ne Öf­fent­lich­keits­ar­beit selbst­stän­dig nach­ge­druckt wer­den. 

In­for­ma­tio­nen zum Ein­weg­pfand und Druck­vor­la­ge zum Down­load