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Informationen zum Einweg- oder "Dosenpfand"

Dürfen Einzelhändler pfandpflichtige Einweggetränkebehälter ohne Pfandsiegel verkaufen? Gilt die Pfand- und Rücknahmepflicht auch für den Verkauf aus Automaten?

Für diese und viele weitere Fragen zum Einweg- oder Dosenpfand gibt es nun ein Faltblatt des Landesamtes für Umweltschutz, das kompakt und verständlich über die Pfand- und Rücknahmepflichten nach Verpackungsgesetz informiert.

Das Faltblatt steht als Druckvorlage zur Verfügung und kann von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und anderen Interessierten für die eigene Öffentlichkeitsarbeit selbstständig nachgedruckt werden. 

Informationen zum Einwegpfand und Druckvorlage zum Download