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Umweltministerium stellt Wolfsmonitoringbericht für Sachsen-Anhalt vor

Wolfspopulation im Land wächst moderat. Willingmann spricht sich gegen Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht aus.

Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus. Zwischen Mai 2021 und April 2022 ist die Zahl der Tiere um 26 auf insgesamt 183 gestiegen. Das geht aus dem Wolfsmonitoringbericht des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) hervor, den Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und LAU-Präsidentin Dr. Sandra Hagel am Montag in Magdeburg vorgestellt haben. Insgesamt gibt es im Land nun 24 Rudel, vier Wolfspaare und zwei Einzeltiere. Je ein neues Rudel wurde bei Wahlitz (Landkreis Jerichower Land) und Hundeluft (Landkreis Wittenberg) entdeckt.

2021/22 wurden 89 Nutztierrissbegutachtungen durchgeführt. In 75 Fällen wurde ein Wolf als Verursacher nachgewiesen oder war nicht auszuschließen. Es gab damit 13 Rissfälle mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl blieb jedoch unter dem bisherigen Höchstwert von 95 Fällen im Monitoringjahr 2019/20. „40 Prozent aller Wolfsrisse bei Nutztieren ereigneten sich im Jerichower Land“, erläuterte LAU-Präsidentin Hagel. „Dort war vergleichsweise häufig der wolfsabweisende Mindestschutz nicht vorhanden. Die meisten Wolfsterritorien gibt es im Landkreis Wittenberg, hier ereigneten sich jedoch nur 13 Prozent der Übergriffe auf Nutztiere.“

Umweltminister Willingmann ist davon überzeugt, dass konsequenter Herdenschutz das beste Mittel ist, um Übergriffe auf Nutztiere zu verringern. „Wir sehen, dass nicht die Anzahl der Wölfe über die Risszahlen entscheidet, sondern der wolfsabweisende Herdenschutz. Dieser sollte von Tierhaltern noch konsequenter angewendet werden“, betonte der Minister. Nach aktuellem Bericht fehlte dieser Schutz bei jedem zweiten Übergriff, bei weiteren 20 Prozent blieb die Einhaltung des Schutzes unklar, bei weiteren 18 Prozent war der Schutz für den Anspruch auf Ausgleichzahlung irrelevant. Nur in 11 Prozent der Fälle war wolfsabweisender Mindestschutz nachweislich vorhanden. 

Willingmann verwies darauf, dass in Sachsen-Anhalt Herdenschutzberatungen kostenlos sind und Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert werden. Anrecht auf Förderung haben sowohl Tierhaltungen im Haupt- und Nebenerwerb als auch Hobbyhalter. 

Zugleich sprach sich Willingmann gegen eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht aus: „Selbst wenn man die Tatsache ausblendet, dass der Wolf über nationales und europäisches Recht geschützt ist, muss man feststellen: Eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht verhindert keine Verluste bei Weidetieren. Wer auf Herdenschutz verzichtet, wird weiterhin mit Übergriffen rechnen müssen. Wir konnten bereits in der Vergangenheit bei illegalen Abschüssen erkennen, dass die Reviere dann von anderen Wölfen übernommen werden. Mit einzelnen Abschüssen würde sich daher kein professionelles Wolfsmanagement praktizieren lassen.“ Die Entnahme einzelner Wölfe mit problematischem Verhalten sei dagegen schon heute trotz striktem Schutzstatus erlaubt, betonte der Minister weiter. Dem Monitoringbericht zufolge wurden im jüngsten Berichtszeitraum 16 Wölfe tot geborgen, darunter acht Verkehrsopfer und drei illegale Abschüsse. 

Wolfsmonitoringbericht 2021/22 ansehen