Aktuelle Informationen zur 4. Stufe der Lärmkartierung
30.11.2022
Stand Lärmkartierung zum 30. September 2022
Die Lärmkarten „Hauptverkehrsstraßen“ sowie die zugehörigen statistischen Angaben (vollständige Lärmkarten) der 106 lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden wurden ausgefertigt. Die Unterlagen liegen den Gemeinden vor und können auch auf dieser Internetseite eingesehen werden. Darüber hinaus werden die aktuellen Ergebnisse der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen im Geodatendienst (Sachsen-Anhalt-Viewer) des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt bereitgestellt.
Lärmkartierung 2022
Für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden zuständig. Ziel der Lärmkartierung ist es, die Belastung durch Umgebungslärm zu ermitteln, darzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die Ergebnisse der Lärmkartierung dienen als Grundlage der sich hieran anschließenden Lärmaktionsplanung. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) muss jede zur Lärmkartierung verpflichtete Stadt/Gemeinde auch einen Lärmaktionsplan erstellen.
Auf Grundlage eines am 23.08.2021 unterzeichneten Rahmenvertrages zwischen dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) und dem LAU wurde den lärmkartierungspflichtigen Städten und Gemeinden (ausgenommen sind die beiden Ballungsräume Magdeburg und Halle) die Möglichkeit eröffnet sich an einer landesweiten zentralen Vergabe der EU-Lärmkartierung zu beteiligen. Die zentrale Vergabe der Leistung an einen Auftragnehmer erfolgte sowohl aus organisatorischen als auch finanziellen Erwägungen. Nahezu alle der 106 lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden haben sich der zentralen Lärmkartierung angeschlossen. Am 16.12.2021 erfolgte die Bekanntmachung der EU-weiten Ausschreibung der Leistung „Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Sachsen-Anhalt 2022“ in einem offenen Verfahren. Nach Prüfung und Beurteilung der eingegangenen Angebote erfolgte am 07.03.2022 die Zuschlagserteilung an die Möhler + Partner Ingenieure AG, Berlin. Ende September 2022 wurden den beteiligten Städten und Gemeinden die Ergebnisse der Lärmkartierung – bestehend aus Methodikbericht, Statischer Bericht und Präsentationsvorlage für eine Informationsveranstaltung – zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Informationen aus den Lärmkarten Sachsen-Anhalt sind bis zum 30.10.2022 dem Umweltbundesamt in digitaler Form mitzuteilen.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. In der aktuellen 4. Stufe hat das EBA allerdings das gesamte Netz der Eisenbahnen des Bundes kartiert. Damit werden in die Kartierung des Schienennetzes neben den etwa 17.000 kartierungspflichtigen Streckenkilometern weitere rund 16.000 Streckenkilometer, die nicht kartierungspflichtig sind, mit erfasst. Die Ergebnisse der 4. Stufe können in einem interaktiven Kartendienst unter dem Link https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de eingesehen werden.
Der Freistaat Sachsen übernimmt die Ausarbeitung von Lärmkarten für den Großflughafen Halle-Leipzig einschließlich der in Sachsen-Anhalt lärmbetroffenen Städte und Gemeinden.
Für die an der zentralen Lärmkartierung „Hauptverkehrsstraßen“ beteiligten Städte und Gemeinden werden nachstehende interne Unterlagen zur Einsichtnahme bzw. zum Download vorgehalten.
05.08.2021
Überblick zur Stufe 4 der Lärmkartierung
Zeitplan
Bis zum 30.06.2022 sind 106 Gemeinden in Sachsen-Anhalt sowie die Ballungsräume Halle und Magdeburg zur Umsetzung der Stufe 4 der EU-Lärmkartierung verpflichtet.
Übersicht
Die nachfolgenden Informationen zeigen die Gemeinden auf, für die strategische Lärmkarten an Hauptverkehrsstraßen aufzustellen sind.
- Übersichtskarte zu den Gemeinden
- Tabellarische Übersicht zu Hauptverkehrsstraßen und Gesamtkartierungslängen
Der dargestellte Kartierungsumfang wurde durch die von Seiten der Bundesanstalt für Straßenverkehrswesen (BASt) im Jahr 2021 veranlassten Hochrechnungen von zurückliegenden Straßenverkehrszähldaten bestätigt. Die Übersicht zu Gesamtkartierungslängen ist mithin für Sachsen-Anhalt verbindlich.
In Sachsen-Anhalt werden EU-Lärmkarten an Hauptverkehrsstraßen mit einer Gesamtlänge von mehr als 1.000 km erstellt.
03.08.2021
Gesetzliche Änderungen und Anpassungen gegenüber der Stufe 3 der Lärmminderungsplanug
Im Ergebnis an die Lärmminderungsplanung Stufe 3 ergeben sich für die Umsetzung der Stufe 4 EU-weit umfassende Änderungen bzw. Anpassungen:
- Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Lärmaktionsplanung
Für die Aktualisierung der Lärmaktionspläne im Rahmen der Überprüfung und Überarbeitung wurde die Bearbeitungsfrist um ein weiteres Jahr auf nunmehr zwei Jahre verlängert. Neuer Stichtag für die Stufe 4 der Lärmaktionsplanung ist der 18.07.2024. - Verwendung/Umsetzung einheitlicher Berechnungsverfahren
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/996 sind nunmehr EU-weit einheitliche Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm anzuwenden. Nähere Informationen sind der EU-Richtlinie oder der LAU-Internetseite "Rechtliche Grundlagen" zu entnehmen. - Einführung von Bewertungsmethoden für gesundheitsschädliche Auswirkungen
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/367 über die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung in nationales Recht werden Methoden zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Umgebungslärm beschrieben und eingeführt.