Managementplanung
Aus der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie1 (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1992) und aus der Vogelschutz-Richtlinie1 (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1979) ergeben sich konkrete Anforderungen zu Berichtspflichten, Monitoring und Gebietsmanagement für NATURA 2000-Gebiete. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist obligatorisch, die Methoden sind nicht verbindlich vorgeschrieben. Es liegt im Ermessen der Mitgliedsstaaten, die Aufstellung von Managementplänen vorzuschreiben.
Managementpläne sind flurstücksgenaue Planungsinstrumente, die eigens für das jeweilige NATURA 2000-Gebiet erstellt werden. Die Maßnahmen sind speziell auf die Arten und/oder Lebensraumtypen abgestellt, die zur Meldung des Gebietes führten.
Vereinbarung über den Schutz von Natur und Landschaft auf den militärisch genutzten Flächen des Bundes2 (Vereinbarungsgebiete), Bek. des MLU vom 3.11.2011 - 44.322404, MBl. LSA Nr. 38/2011 vom 28.11.2011, S. 508
1 Quelle: EURO-Lex
2 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Letzte Aktualisierung: 23.11.2022