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Grünes Band Sachsen-Anhalt

Bekanntmachung von Kartierungsarbeiten

„Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan (PEIP) zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt – vom Todesstreifen zur Lebenslinie, Teilleistung naturschutzfachliche Planung sowie Grundlagenerhebung baulicher Grenzrelikte“

Im Zeitraum von Mai 2021 bis Dezember 2024 wird für das Nationale Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt gemäß § 7 (Abs.1) des „Gesetzes zur Unterschutzstellung des Grünen Bandes auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt“ ein Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan erstellt.

Im Rahmen der Planerstellung werden ab Juli 2021 Grundlagendaten im Bereich des Grünen Bandes erhoben. Es werden naturschutzfachliche Untersuchungen (Kartierungen von Biotopen, FFH-Lebensraumtypen und Arten) sowie eine Bestandsaufnahme von baulichen Grenzrelikten der ehemaligen innerdeutschen Grenze durchgeführt. 

Was sind Nationale Naturmonumente (NNM)?

„Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder
    landeskundlichen Gründen und
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit

von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“ (§ 24 Absatz 4 BNatSchG)
Demnach sind unter der Schutzgebietskategorie „Nationales Naturmonument“ national herausragende Naturerscheinungen mit landesgeschichtlicher, landeskultureller Bedeutung zu verstehen. 

Grünes Band Sachsen-Anhalt 

Nationales Naturmonument (NNM) „Grünes Band Sachsen-Anhalt-Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“

Die Schutzwürdigkeit des NNM „Grünes Band“ ergibt sich aus 2 Merkmalen, die nach dem Grünen-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt (GBG LSA) gleichrangig zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln sind.
Das sind zum einen seine kulturhistorische und landeskundliche Bedeutung, zum anderen die besondere Eigenart und Seltenheit der Landschaft, durch die sich das Nationale Naturmonument „Grünes Band“ zieht.
Als Erinnerungslandschaft stellt es ein einzigartiges Zeugnis deutscher Geschichte für zukünftige Generationen dar.
Als bedeutendes Biotopverbundsystem vernetzt es europäische, nationale und innerdeutsche Regionen.
Innerhalb des Grünen Bandes können vielfältige, bedrohte Lebensräume bewahrt und gefährdete Pflanzen- und Tierarten erhalten und geschützt werden.
In den kommenden 5 Jahren werden Pflege- und Entwicklungspläne erstellt, die dem Ziel dienen, Naturschutz und Erinnerungskultur aufeinander abzustimmen und das Gebiet im Sinne seines Schutzzweckes zu entwickeln, aber auch um einen schonenden, naturnahen Tourismus erlebbar zu machen. Der ehemalige Todesstreifen wird zur Lebenslinie, in der Geschichtsbewusstsein wach gehalten und dem Überleben von ca. 1200 bedrohten Arten eine Chance geboten wird.

Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA vom 28. Oktober 2019; GVBl. LSA, 346)
Anlage 1 (7 Übersichtskarten und 426 einzelne Kartenblätter)
Anlage 2 (Liste der Flurstücke)
Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt

Sonderheft Grünes Band (18,4 MB, nicht barrierefrei)
Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 54. Jahrgang 2017 Sonderheft; ISSN 0940-6638

Letzte Aktualisierung 24.04.2023

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Kontakt:

Natura 2000 und geschützte Teile von Natur und Landschaft
Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Frau Hoppe
Tel.: +49 345 5704-611
E-Mail: Heike.Hoppe(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Frau Rößler
E-Mail: Antje.Roessler(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de