Altlastenbewertung
Zur rationellen Bewältigung der Altlastenproblematik haben sich eine stufenweise Erfassung und Bewertung bei effektivem Mitteleinsatz durchgesetzt. Die Erhebung von altlastverdächtigen Flächen erfolgt einheitlich und möglichst flächendeckend. Jeder Altlastverdachtsfall wird als Einzelfall betrachtet und bedarf einer objektbezogenen Erkundung und Bewertung. Im Leitfaden und der dazugehörigen Fortschreibung zum Altlastenprogramm sind die Bearbeitungsstufen
- historische Erkundung,
- technische Erkundung (orientierende und detaillierte Erkundung),
- Sanierungsuntersuchung und Sanierung
beschrieben.
Die Bewertung von altlastverdächtigen Flächen erfolgt auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Ein Anhang, der den Behörden und projektbezogen auch beteiligten Ingenieurbüros zur Verfügung gestellt wird, enthält u.a. die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensregelungen, Empfehlungen der Fachbehörden im Umgang mit Altlasten, die Datenerfassungsbelege (Word-Format zip-Archiv 423 KB oder PDF-Format 0,9 MB) mit Erläuterungen, ein Verzeichnis wichtiger Archive und die Erläuterung altlastenspezifischer Begriffe.
letzte Aktualisierung: 02/2020