Menu
menu

Was sind Altlasten?

Altlasten

(BBodSchG § 2 Absatz 5)

Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
  2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Altlastverdächtige Flächen

(BBodSchG § 2 Absatz 6)

Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes, sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

letzte Aktualisierung: 02/2020

Grundlagen Altlastenbearbeitung, nachsorgender Bodenschutz 

Dr. Uwe Langer
Tel.: +49 345 5704 - 106
E-Mail an Herrn Dr. Langer