Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen im Abfallrecht im Zeitraum von 2006 bis 2016 wurden in das bundesweit gültige behördliche Abfallüberwachungssystem (ASYS) verschiedene Fachverfahren integriert. Das Abfallüberwachungssystem ASYS ist eine gemeinsame Datenverarbeitungs(DV)- Plattform aller Bundesländer, mit der die zuständigen Behörden ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben im Rahmen der elektronischen Abfallüberwachung wahrnehmen.
Dabei waren folgende Verfahren von besonderer Bedeutung:
- eANV: Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 01.04.2010
- eAEV: Einführung des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen zum 01.06.2014
- eEFBV: Einführung des elektronischen Entsorgungsfachbetriebsverfahrens zum 01. Juni 2018.
Des Weiteren gibt es noch folgende Fachverfahren:
- GESA: Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge
- eMMS: elektronisches Mengenmeldungsverfahren
- IPA-KON: ASYS-Web-Service zur elektronischen Abfrage von genehmigungsrelevanten Daten durch Polizei und BAG
- EUDIN: Fachverfahren für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Notifizierungsverfahren).
Für das noch papiergeführte Notifizierungsverfahren finden zur Zeit Abstimmungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zur Spezifikation eines Datenmodells für den elektronischen Datenaustausch im Rahmen von Notifizierungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) statt. Daraus wird dann das voraussichtliche letzte elektronische Fachverfahren eNTZ für ASYS entstehen. Dieses wird für die zuständigen Behörden eine enorme Arbeitserleichterung mit sich bringen, da hierdurch z. B. in Sachsen-Anhalt die Bearbeitung von durchschnittlich 90.000 Nachweispapieren pro Jahr entfallen.
Damit würden alle abfallrechtlichen Verfahren elektronisch abgewickelt. Die notwendigen Unterschriften der Antragsteller, Nachweisführenden und Behördenmitarbeiter werden mit Hilfe einer Signaturkarte durchgeführt.