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Naturschutzfachliche Bestandsaufnahme am Grünen Band

Das Landesamt für Umweltschutz hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie die Erarbeitung eines Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplanes zum Nationalen Naturmonument „Grünes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ vergeben.

Im Zuge dessen werden von Juli 2021 bis Ende 2024 Kartierungsarbeiten von beauftragten Planungsbüros durchgeführt, um den Ist-Zustand zu erfassen und zu dokumentieren. Dabei werden sowohl Tiere, Pflanzen, Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Lebensraumtypen und Biotope als auch die historischen Grenzrelikte bzw. Grenzanlagen kartiert.

Das „Grüne Band“ erstreckt sich auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt über eine Länge von 343 km.

Die Erstellung eines solchen Planes erfolgt auf der Grundlage des § 7 des Gesetzes über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA vom 28. Oktober 2019).

Die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden vom Landesamt für Umweltschutz um Unterstützung gebeten. Für Nachfragen sind die entsprechenden Kontaktdaten in der Internetpräsenz des LAU im Fachthema Naturschutz/Natura 2000 zu finden.