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Zum Tag des Artenschutzes am 3. März: Geschützte Wildtiere in privater Haltung

Die Anzahl privat gehaltener, geschützter Wildtiere hat sich in Sachsen-Anhalt im letzten Jahr insgesamt leicht erhöht. Während die Nachzuchten von Papageien, außer beim beliebten Graupapagei, etwas zurückgingen, erhöhte sich die Anzahl der gezüchteten Landschildkröten von 870 auf inzwischen knapp 1000 Tiere in Sachsen-Anhalt. Am beliebtesten sind dabei Griechische, Maurische und Breitrand-Landschildkröten. Die Anzahl der Haushalte, die eine dieser Arten zum ersten Mal meldeten, stieg im Jahr 2020 um fast ein Drittel gegenüber 2019. Vermehrt in Heimterrarien anzutreffen ist außerdem das Jemen-Chamäleon, das ebenfalls geschützt ist, jedoch häufig gezüchtet wird.

Alle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützten Wildtiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen privat gehalten werden. Sie müssen unter anderem beim CITES-Büro des Bundeslandes gemeldet und der legale Erwerb nachgewiesen werden. Damit die artgerechte Haltung überprüft werden kann, ist das Tiergehege dem Umweltamt der Stadt oder des Landkreises anzuzeigen.

Trotz intensiver artenschutzrechtlicher Informationsarbeit müssen immer wieder illegal gehandelte Tiere, Präparate und gelegentlich Pflanzen behördlich eingezogen werden. In Sachsen-Anhalt sind dies mehrere Dutzend Exemplare jährlich, die dann überwiegend den drei Zoos und 18 Tiergärten, dem Botanischen Garten der Martin-Luther-Universität in Halle oder Museen übergeben werden.

Informationen zum Internationalen Artenschutz und zur Haltung geschützter Tiere:

www.lau.sachsen-anhalt.de/cites