Erschütterungen
Erschütterungen können schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sein. Die Quellen für diese Erschütterungen sind z. B. Anlagen aus Industrie und Gewerbe und Verkehrswege.
Erschütterungsschutzmaßnahmen sind grundsätzlich an den Quellen der im Nahbereich von Wohngebäuden befindlichen Anlagen aus Industrie und Gewerbe und Verkehrswegen durchzuführen.
Erschütterungsimmissionen können nach den "Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) ermittelt und beurteilt werden.