Schutz vor Lärm
Der Begriff Lärm bezeichnet Geräusche, die insofern Lärm sind, als Betroffene diese als störend oder lästig bewerten oder gar einen körperlichen Schaden davon tragen. Die Aktivitäten zur Bekämpfung des Lärms zielen vorrangig darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu vermeiden, dem Entstehen neuer Belastungen durch Vorsorgemaßnahmen entgegenzuwirken, Möglichkeiten der Lärmsanierung aufzuzeigen und den Schutz der Ruhe zu verbessern.