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Lärmminderungsplanung

Vordringliches Ziel der EU-Richtlinie 2002/49/EG ist es, gesundheitsschädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen auf den Menschen infolge von Umgebungslärm durch einheitliche europäische Standards und Konzepte zu verhindern, zu mindern oder vorzubeugen. Das Instrument der Lärmminderungsplanung verbunden mit den nachfolgenden gesetzlich festgelegten Maßnahmen trägt diesem Ziel Rechnung.   

  • Erstellung von strategischen Lärmkarten zur Belastungssituation auf Basis einheitlicher Bewertungsmethoden für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen
  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen, soweit erforderlich
  • Regelmäßige Evaluierung
  • Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen
  • Berichtspflichten an die EU-Kommission

Stufenmodell und Zuständigkeiten

Die Lärmminderungsplanung umfasst die Lärmkartierung, als wesentliche Grundlage, und die darauf aufbauende Lärmaktionsplanung.

In Sachsen-Anhalt wurden erstmalig strategische Lärmkarten im Jahr 2007 und Lärmaktionspläne im Jahr 2008 (Stufe 1) erstellt. Seither erfolgte die Umsetzung beider Ebenen durch ein im Fünfjahresrhythmus zyklisches Stufenmodell.

Gemäß der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Immi-ZustVO) sind in Sachsen-Anhalt Gemeinden und Kommunen für die Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen verantwortlich. 

Die Erstellung der Lärmkarten an Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).

Über die Lärmkartierung des Großflughafens Leipzig/Halle informiert das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

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Lärmminderungsplanung Stufe 4 (2019-2024)

Lärmaktionsplanung 2024

Aktuelle Informationen zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung finden Sie auf dieser Seite.  

 

Lärmkartierung 2022

Für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden zuständig. Ziel der Lärmkartierung ist es, die Belastung durch Umgebungslärm zu ermitteln, darzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die Ergebnisse der Lärmkartierung dienen als Grundlage der sich hieran anschließenden Lärmaktionsplanung. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) muss jede zur Lärmkartierung verpflichtete Stadt/Gemeinde auch einen Lärmaktionsplan erstellen.

Auf Grundlage eines am 23.08.2021 unterzeichneten Rahmenvertrages zwischen dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) und dem LAU wurde den lärmkartierungspflichtigen Städten und Gemeinden (ausgenommen sind die beiden Ballungsräume Magdeburg und Halle) die Möglichkeit eröffnet sich an einer landesweiten zentralen Vergabe der EU-Lärmkartierung zu beteiligen. Die zentrale Vergabe der Leistung an einen Auftragnehmer erfolgte sowohl aus organisatorischen als auch finanziellen Erwägungen. Nahezu alle der 106 lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden haben sich der zentralen Lärmkartierung angeschlossen. Am 16.12.2021 erfolgte die Bekanntmachung der EU-weiten Ausschreibung der Leistung „Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Sachsen-Anhalt 2022“ in einem offenen Verfahren. Nach Prüfung und Beurteilung der eingegangenen Angebote erfolgte am 07.03.2022 die Zuschlagserteilung an die Möhler + Partner Ingenieure AG, Berlin. Ende September 2022 wurden den beteiligten Städten und Gemeinden die Ergebnisse der Lärmkartierung – bestehend aus Methodikbericht, Statistikbericht und Präsentationsvorlage für eine Informationsveranstaltung – zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Informationen aus den Lärmkarten Sachsen-Anhalt waren bis zum 30.10.2022 dem Umweltbundesamt in digitaler Form mitzuteilen.

Aktualisierung 06/2024:
Im April 2024 erfolgte eine Konkretisierung der Kriterien zur Feststellung der Pflicht zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen durch das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums. In der Folge müssen, zusätzlich zu den bereits festgestellten 106 Gemeinden, 19 weitere Gemeinden Lärmaktionspläne aufgrund der Betroffenheit durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen erstellen (s. Übersichtskarte). Die zugehörige Lärmkartierung Stufe 4 wurden vom LAU nachträglich erarbeitet und am 13.06.2024 veröffentlicht.


Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. In der aktuellen 4. Stufe hat das EBA allerdings das gesamte Netz der Eisenbahnen des Bundes kartiert. Damit werden in die Kartierung des Schienennetzes neben den etwa 17.000 kartierungspflichtigen Streckenkilometern weitere rund 16.000 Streckenkilometer, die nicht kartierungspflichtig sind, miterfasst. Die Ergebnisse der 4. Stufe können mit einem interaktiven Kartendienst auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes eingesehen werden.

Der Freistaat Sachsen übernimmt die Ausarbeitung von Lärmkarten für den Großflughafen Leipzig/Halle einschließlich der in Sachsen-Anhalt lärmbetroffenen Städte und Gemeinden.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Lärmkartierung Stufe 4 in Sachsen-Anhalt liegen vor und können nachfolgend eingesehen werden.

  1. Hauptverkehrsstraßen
  2. Haupteisenbahnstrecken
  3. Ballungsräume
  4. Fluglärm (Großflughafen Leipzig/Halle)

Dem Umweltbundesamt sind die erforderlichen Informationen aus den Lärmkarten für die Datenberichterstattung an die EU-Kommission übermittelt worden.

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Gesetzliche Änderungen/Anpassungen in Umsetzung der Stufe 4 gegenüber der Stufe 3

Im Ergebnis an die Lärmminderungsplanung Stufe 3 ergeben sich für die Umsetzung der Stufe 4 EU-weit umfassende Änderungen bzw. Anpassungen:

  1. Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Lärmaktionsplanung
    Für die Aktualisierung der Lärmaktionspläne im Rahmen der Überprüfung und Überarbeitung wurde die Bearbeitungsfrist um ein weiteres Jahr auf nunmehr zwei Jahre verlängert. Neuer Stichtag für die Stufe 4 der Lärmaktionsplanung ist der 18.07.2024.
  2. Verwendung/Umsetzung einheitlicher Berechnungsverfahren
    Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/996 sind nunmehr EU-weit einheitliche Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm anzuwenden. Nähere Informationen sind der EU-Richtlinie oder der LAU-Internetseite "Rechtliche Grundlagen" zu entnehmen.
  3. Einführung von Bewertungsmethoden für gesundheitsschädliche Auswirkungen
    Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/367 über die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung in nationales Recht werden Methoden zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Umgebungslärm beschrieben und eingeführt. 

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Lärmminderungsplanung Stufe 3 (2014-2018)

Lärmaktionsplanung 2018

Auf der Grundlage der Lärmkartierung im Rahmen der Stufe 3 im Jahr 2017 sind durch die besonders von Umgebungslärm betroffenen Gemeinden und Kommunen Aktionspläne zur Lärmminderung bis zum 18.07.2018 erarbeitet worden.

Eine Übersichtskarte zeigt, welche Gemeinde/Kommune zur Prüfung der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet war.

Nachfolgend sind detaillierte Informationen und Ergebnisse zur Lärmaktionsplanung der Stufe 3 zusammengefasst:

  1. Gemeinden/Kommunen in Sachsen-Anhalt
  2. Ballungsräume Magdeburg und Halle
  3. Haupteisenbahnstrecken 
  4. Großflughafen Halle/Leipzig

 

Lärmkartierung 2017

Im Jahr 2017 erfolgte im Rahmen der Stufe 3 der Lärmkartierung eine Überprüfung der Aktualität der strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und dem Großflughafen Leipzig/Halle der Stufe 2 aus dem Jahr 2012.

Nachfolgend sind die aktuellen Kartierungsergebnisse aus dem Jahr 2017 aufgeführt. 

  1. Hauptverkehrsstraßen
  2. Haupteisenbahnstrecken
  3. Großflughafen Leipzig/Halle

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Letzte Aktualisierung: 25.05.2024

Ansprechpartner

Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen

Dr. Robin Sircar
Tel.: +49 345 5704 511
E-Mail an Herrn Dr. Sircar

Achim Zetek
Tel.: +49 345 5704 570
E-Mail an Herrn Zetek