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Aktuelle Informationen zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung

13.04.2023

Muster für die Bekanntmachung zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die Vorbereitung der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung können die lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden die nachstehende Vorlage verwenden.

06.04.2023

Zur Vorstellung und Erörterung der Durchführung der anstehenden Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt hatte das Umweltministerium die lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden zu einer Online-Informationsveranstaltung am 5. April 2023 eingeladen.

Unterlagen zum Download

 

Lärmaktionsplanung 2024

Auf Basis des neu in der Europäischen Union (EU) eingeführten Berechnungsverfahrens CNOSSOS wurde im Jahr 2022 für alle Hauptverkehrsstraßen (hier: durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV ab 8.200 Kfz/Tag), Haupteisenbahnstrecken (hier: ab 30.000 Zugbewegungen/Jahr) und Ballungsräume (hier: ab 100.000 Einwohner und Bevölkerungsdichte ab 1.000 Einwohner/km2) eine aktualisierte Lärmkartierung durchgeführt. Die aktuellen Lärmkarten stellen die wichtigste Informationsgrundlage für die bis zum 18. Juli 2024 auszufertigenden Lärmaktionspläne dar. Die Lärmaktionspläne werden getrennt nach den jeweiligen Verkehrswegen und Ballungsräumen fortgeschrieben beziehungsweise erstmalig aufgestellt. Sie unterliegen unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die Vorgehensweise und der Ablauf der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden auf der nachstehenden Internetseite zur Lärmaktionsplanung näher erläutert.

29.03.2023

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen der DB Netz AG vom 13. März bis 24. April 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit sich über die freigeschaltete Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu Lärmproblemen zu äußern. Eine rechtliche Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung besteht ausschließlich für Haupteisenbahnstrecken HES (hier: Schienenwege von Eisenbahnen mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr). Im Internetangebot des EBA sind – abweichend von anderslautenden Angaben – auch Lärmkarten von Schienenwegen veröffentlicht worden, bei denen es sich nicht um HES handelt. Ausgehend von den Lärmkartierungsergebnissen des EBA wurde daher eine Übersicht der im Einwirkungsbereich von HES gelegenen Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt erstellt. In der Übersicht sind ausschließlich diejenigen Städte und Gemeinden dargestellt, die hinsichtlich der zu erfassenden Bezugsgrößen (Einwohner, Fläche, Wohnungen, Krankenhäuser, Schulen) Einträge (d.h. Überschreitungen der niedrigsten Lärmindices LDEN > 55 dB(A) und/oder LNight > 45 dB(A)) aufweisen. In Sachsen-Anhalt sind an insgesamt 76 der an HES gelegenen Städten und Gemeinden Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen.

Ansprechpartner

Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen

Dr. Robin Sircar
Tel.: +49 345 5704 511
E-Mail an Herrn Dr. Sircar

Achim Zetek
Tel.: +49 345 5704 570
E-Mail an Herrn Zetek