4.4 Organisatorischer Ablauf und Stand der Planungen zum ökologischen Verbundsystem
Ausgehend von einem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 1995 wurde die Entwicklung des ökologischen Verbundsystems in die Zuständigkeit des damaligen Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Bereich Landschaftsplanung und -entwicklung (heute: Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt) übertragen. Im Jahre 1997 konnte das gemeinsam vom Ministerium und vom Landesamt für Umweltschutz erarbeitete „Programm zur Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt“, kurz ÖVS-Programm, vorgelegt werden.
Das Programm sieht drei Phasen der Realisierung vor:
- Erarbeitung/Fertigstellung der erforderlichen fachlichen Grundlagen,
- Planung von überörtlichen Biotopverbundsystemen und
- Langfristige Umsetzung der Biotopverbundsysteme auf allen Planungsebenen.
Die Planung der Biotopverbundsysteme erfolgte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und wurde vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Das Landesamt für Umweltschutz war mit der Koordinierung und fachlichen Begleitung beauftragt. Die Planaufstellung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden. In den Planungsprozess wurden weitere Behörden und Verbände einbezogen.
Organisatorischer Ablauf bei der Aufstellung der überörtlichen Biotopverbundplanungen
1. Vorgespräche und Abstimmungen zwischen Ministerium, Naturschutzbehörde und Landesamt
2. Planbearbeitung durch ein geeignetes Planungsbüro/Anlaufberatung (wichtig: Fach- und Regionalkenntnis)
3. Konsultationen während der Bearbeitungsphase mit anderen Behörden
4. Abstimmung des Vorentwurfes zwischen Planbearbeiter, Naturschutzbehörde, Ministerium und Landesamt
5. Vorstellung des Entwurfes vor Behörden (Behördenbeteiligung entsprechend § 10 NatSchG LSA) im Landkreis
beteiligte Behörden: insbesondere Landesverwaltungsamt, Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Forstämter, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (ehemaliger Bundesforst), Behörden des Landkreises (Planungsamt, Wasserbehörde usw.), Regionale Planungsgemeinschaft
6. Beteiligung von Verbänden (Naturschutzverbände, Landnutzerverbände)
===> Stellungnahmen von Behörden und Verbänden
7. Auswertung der Stellungnahmen und Fertigung sowie Verteilung der Endfassung
Die Fachliche Begleitung und Koordination erfolgt durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
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Letzte Aktualisierung: 11.07.2019