Behördliche Maßnahmen und freiwillige Vereinbarungen Natura 2000 - Fledermausquartiere
Die Richtlinie 92/43/EWG, aktuellste Fassung 2013/17/EU, (FFH-RL) eröffnet unter Artikel 6 Absatz 1 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit notwendige Maßnahmen zum Erhalt eines günstigen Erhaltungszustandes einer Art oder eines Lebensraumes auch in geeigneter Weise in einem Vertrag festlegen zu können.
Die rechtliche Sicherung der Natura 2000 - Fledermausquartiere in Sachsen-Anhalt wurde nahezu einheitlich über vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und dem Eigentümer/den Eigentümern umgesetzt. Nur für zwei Fledermausquartiere erfolgte aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Schwarm-, Paarungs-, Winter- und Zwischenquartier (inklusive der vorkommenden Lebensraumtypen) die rechtliche Sicherung durch Verordnung zum Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB). In den vertraglichen Vereinbarungen und Verordnungen sind unter anderem die erforderlichen Maßnahmen festgelegt, die den dauerhaften Bestand der Population(en) in dem Quartier sichern sollen.
Die hier veröffentlichten, anonymisierten Verträge sind nicht barrierefrei. Sollten einzelne Dokumente barrierefrei gewünscht sein, können diese im Landesamt für Umweltschutz bei Frau Wahl, Telefonnummer 0345/5704-160 oder E-Mail an Frau Wahl, angefordert werden.
Quelle der PDF-Dokumente: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Letzte Aktualisierung: 26.06.2020