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Neumeldungen von FFH-Gebieten

Erforderliche Neumeldungen besonderer Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt im Jahr 2021 sechs Neumeldungen von FFH-Gebieten vorzunehmen. Diese erforderliche Neumeldung umfasst Gebiete, in denen in den letzten Jahren repräsentative Vorkommen von prioritären Lebensraumtypen festgestellt wurden.

Im Zusammenhang mit der Richtlinie 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Artikel 4 und Anhang III der FFH-Richtlinie) ist ein Gebiet u.a. zu melden, wenn ein Lebensraumtyp (LRT) oder ein Arthabitat in repräsentativer Ausprägung vorhanden ist.

Gründe können weiterhin die fachlich als notwendig erachtete Stärkung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 für einzelne Arten oder Lebensraumtypen sein, wenn sich nach der Erstmeldung der Gebiete eine verbesserte wissenschaftliche Datenlage ergeben hat oder durch einen Eingriff (im Zusammenhang mit Plänen und Projekten nach § 34 BNatSchG) bedingt gemäß FFH-Verträglichkeitsprüfung Kohärenzflächen gemeldet werden müssen.

Die entsprechenden Dokumente (Erläuterungen mit Begründung der Neumeldung sowie eine kartografische Darstellung) sind unter dem jeweiligen Gebiet (digital) sowie in den betreffenden Gemeinden (analog) einsehbar.

Die Neumeldung ist für folgende Gebiete vorgesehen:

  1. Gipskarstgebiet Klosterholz Drübeck
  2. Moorwald Uchtspringe 
  3. Moor- und Quellwälder südlich Reesdorf 
  4. Wendelberg bei Dobberkau 
  5. Humberg bei Schwanebeck 
  6. Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke 

Im Rahmen des Informationsverfahrens zur beabsichtigten Neumeldung der FFH-Gebiete besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme bzw. begründete Änderungsvorschläge zu den oben genannten Gebieten an folgende Adresse zu richten:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 24 – Neumeldung FFH
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

oder per E-Mail an: FFH(a)mwu.sachsen-anhalt.de

     

Letzte Aktualisierung: 02.11.2021

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Kontakt:

Natura 2000 und geschützte Teile von Natur und Landschaft
Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Frau Heike Hoppe
Tel.: +49 345 5704-611
E-Mail: heike.hoppe(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de