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Schutz- und Erhaltungsziele

Schutz- und Erhaltungsziele für Natura 2000-Gebiete präzisieren die auch in den Standarddatenbogen aufgenommene Aussage des Artikels 3, Abs. 1 der FFH-Richtlinie, dass der „Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet“ zu „gewährleisten“ sind. Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgt auf der Grundlage vorhandener Daten oder eines Bewirtschaftungsplanes für das Gebiet gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie (in Sachsen-Anhalt: Managementplan). 
Die Schutz- und Erhaltungsziele sind in der Landesverordnung zur nationalrechtlichen Sicherung von NATURA 2000-Gebieten (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt - 15(2018) v. 20.12.2018) formuliert. Einige NATURA 2000-Gebiete wurden bereits in nationales Recht überführt. Für diese Gebiete wurden die Schutz- und Erhaltungsziele in den Schutzgebietsverordnungen festgelegt. Diese sind als PDF-Dokument unter den jeweiligen Gebieten hinterlegt.

Letzte Aktualisierung: 20.06.2019

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Kontakt:

Natura 2000 und geschützte Teile von Natur und Landschaft
Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Frau Heike Hoppe
Tel.: +49 345 5704-611
E-Mail: heike.hoppe(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de