Schutz- und Erhaltungsziele
Schutz- und Erhaltungsziele für Natura 2000-Gebiete präzisieren die auch in den Standarddatenbogen aufgenommene Aussage des Artikels 3, Abs. 1 der FFH-Richtlinie, dass der „Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet“ zu „gewährleisten“ sind. Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgt auf der Grundlage vorhandener Daten oder eines Bewirtschaftungsplanes für das Gebiet gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie (in Sachsen-Anhalt: Managementplan).
Die Schutz- und Erhaltungsziele sind in der Landesverordnung zur nationalrechtlichen Sicherung von NATURA 2000-Gebieten (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt - 15(2018) v. 20.12.2018) formuliert. Einige NATURA 2000-Gebiete wurden bereits in nationales Recht überführt. Für diese Gebiete wurden die Schutz- und Erhaltungsziele in den Schutzgebietsverordnungen festgelegt. Diese sind als PDF-Dokument unter den jeweiligen Gebieten hinterlegt.
Letzte Aktualisierung: 20.06.2019