Naturschutzgebiete (NSG)
sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Für die Ausweisung und rechtliche Sicherung von Naturschutzgebieten ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Der Vollzug der Naturschutzgebietsverordnung wird von den Unteren Naturschutzbehörden ausgeübt.
Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Letzte Aktualisierung: 19.08.2024