Anforderungen an die Halter geschützter Tiere
Für alle besonders und streng geschützten Tiere bestehen grundsätzliche Verbote wie Besitz- und Vermarktungsverbote sowie für die heimischen Arten weiterhin Naturentnahme- und Störverbote.
Zur Einhaltung dieser artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere die folgenden strengen Anforderungen zu erfüllen.
| Artenschutzrechtliche Anforderungen | Rechtliche Grundlagen |
|---|---|
| Nachweispflicht | § 46 Absatz 1 bis 3 BNatSchG |
| Meldepflicht | § 7 Absatz 2 BArtSchV |
| Kennzeichnungspflicht | §§ 12 bis 14 und Anlage 6 BArtSchV |
| Fotodokumentation bei Landschildkröten | §§ 12 bis 14 und Anlage 6 BArtSchV, insbesondere § 13 Absatz 3 |
| Buchführungspflicht | § 6 BArtSchV |
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Letzte Aktualisierung: 19.12.2025





