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Hinweise

Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen kann durch Bußgeld geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme. Die Gesetze und Verordnungen können auf der Seite "Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen" eingesehen und ausgedruckt werden.

Kontakt

Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)

Kontrollaufgaben des Artenschutzes/
CITES-Büro

Zerbster Straße 7
39264 Steckby

Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale)
Fax: +49 39244 940-919
E-Mail an das CITES-Büro

CITES-Schutzstatusermittlung